Folgend finden Sie aktuelle Informationen für Reisende, die von der Insolvenz des Reiseanbieters Thomas Cook betroffen sind.

Alle hier folgend veröffentlichen Informationen verstehen sich unter Vorbehalt des Irrtums oder fehlerhafter Darstellung.

12. November 2019

Fragen und Antworten zur aktuellen Situation nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens (Stand 12.11.19 16:00 Uhr)

Das Thomas Cook Team bittet um Verständnis, dass sie Einzelfragen von betroffenen Kunden zum Verfahrensstand nicht beantworten können, aber sie bemühen sich, diese Fragen- und Antwortenliste laufend zu ergänzen und zu aktualisieren. Sie finden weitere Hinweise zur Reise- bzw. Schadenabwicklung unter : www.kaera-ag.de

Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter https://thomas-cook.insolvenz-solution.de

Was bedeutet die Insolvenz der Thomas Cook GmbH für die Reisenden?

Das bedeutet zunächst einmal Unannehmlichkeiten, für die sich das Unternehmen und seine 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland in aller Form um Entschuldigung bitten. Das Wichtigste zuerst: Reisende vor Ort können ihren Urlaub planmäßig zu Ende führen, Reisen können aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden.

Was passiert mit Buchungen mit Reiseantrittsdatum ab 01.01.2020?

Zum großen Bedauern des Thomas Cook Teams müssen auch alle Reisen ab dem 01.01.2020 abgesagt werden. Dies betrifft die Marken Neckermann Reisen, Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection und Air Marin, sowie die über die Schweizer Gesellschaft Thomas Cook International AG (TCI) gebuchte Leistungen.

Warum wurde Insolvenz angemeldet?

Der Gesamtgruppe unter der Thomas Cook Group plc in Großbritannien ist es trotz monatelangen Verhandlungen mit Kapitalgebern am Ende nicht gelungen, ein tragfähiges Finanzierungskonzept für die Zukunft zu vereinbaren. Wegen der engen Verflechtungen der deutschen Thomas Cook Gesellschaften mit der Gesamtgruppe war es mangels einer ausreichenden Fortführungsprognose notwendig, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.

Welche Teile des Thomas Cook Konzerns sind von der Insolvenz betroffen?

Die Thomas Cook GmbH, mit 2.000 Beschäftigten Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, hat am Mittwoch, den 25.09.2019, beim Amtsgericht Bad Homburg für sich und zwei ihrer Tochtergesellschaften, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher & Öger Tours GmbH, Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht ist am gleichen Tag den Anträgen gefolgt und hat erfahrene Sanierungsexperten von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Über das Vermögen der Thomas Cook International AG mit Sitz in Pfäffikon in der Schweiz wurde am 1. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die TCI ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der britischen Thomas Cook Group plc.

Welche Veranstaltermarken sind von der Insolvenz betroffen?

Betroffen sind die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie Thomas Cook International (TCI). Aldiana ist von der Insolvenz nicht betroffen.

Ist Aldiana ebenfalls von der Insolvenz betroffen?

Nach der Insolvenz der Thomas Cook Group und ihrer deutschen Veranstalter hat sich die Aldiana GmbH im Tagesgeschäft von ihrem Minderheitsgesellschafter gelöst und eigenständig aufgestellt. Die Flüge werden jetzt direkt von Aldiana eingebucht und mit den Fluggesellschaften abgerechnet. Die Betreuung der Reisebüros erfolgt ausschließlich über das Aldiana-Vertriebsteam. Die Provisionen werden wie bisher direkt mit den Vertriebspartnern abgerechnet.

Was bedeutet das Condor Schutzschirmverfahren?

Condor ist ein operativ gesundes und profitables Unternehmen. Der Condor-Flugbetrieb wird ganz regulär durchgeführt. Die Pünktlichkeit der Flüge liegt derzeit sogar über dem Durchschnitt der letzten sechs Monate und auch die Buchungen sind überdurchschnittlich. Condor befindet sich in einem sogenannten Schutzschirmverfahren, um sich von einer Mithaftung für die Verbindlichkeiten der insolventen Thomas Cook Group plc zu befreien und die volle Unabhängigkeit der Thomas Cook Group plc zu erlangen. Condor geht so einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Zukunft des Unternehmens und der 4.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Was bedeutet die Übernahme der Thomas Cook-Anteile der alpha Reisebüropartner GmbH durch die Raiffeisen-Tours RT-Reisen GmbH?

Stabilität und Sicherheit für die Zukunft der Reisebürokooperation alpha Reisebüropartner GmbH: Die Raiffeisen-Tours RT-Reisen GmbH (rtk) hat von der Thomas Cook Touristik GmbH alle Anteile an der alpha Reisebüropartner GmbH übernommen. In dieser Gesellschaft werden die Aktivitäten der rund 700 Reisebüros von Neckermann Reisen Partner und Neckermann Reisen Team gebündelt. Bisher war die im Jahre 2003 gegründete Kooperation mit gleichen Anteilen von RT-Reisen und Thomas Cook geführt worden. In den kommenden Wochen werden die neuen Eigner intensive Gespräche mit ihren Kooperationspartnern aufnehmen, um Wünsche und Entwicklungsmöglichkeiten zu diskutieren.

Warum verkauft Thomas Cook Reisen und Dienstleistungen auf www.neckermann-reisen.de?

Auf www.neckermann-reisen.de agiert Thomas Cook als Vermittler von Fremdleistungen wie z.B. Reisen von TUI, DERTOUR und FTI, und Dienstleistungen von ERGO und vielen anderen. Die Durchführung der Reisen und Dienstleistungen ist gewährleistet und fällt nicht unter die Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH. Die Zahlung des Kunden erfolgt an den durchführenden Veranstalter des gebuchten Produktes. Produkte der Thomas Cook-eigenen Veranstaltermarken sind seit dem 23.09.2019 nach wie vor nicht im Verkauf.

Was ist der Unterschied zwischen einer Thomas Cook International Buchung und einer Thomas Cook Buchung?

Thomas Cook International Buchungen sind Reisen mit der Gesellschaft Thomas Cook International AG (TCI). Bitte entnehmen Sie Ihrer Reisebestätigung / Rechnung, mit welcher Gesellschaft Sie gebucht haben.

Wird es die deutschen Traditionsmarken Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen weiterhin geben?

Der gerichtliche Schritt einer Insolvenzanmeldung ließ sich zum 25.09.2019 aufgrund der Insolvenz der Thomas Cook Group nicht mehr vermeiden. Das Thomas Cook Team ist aber zuversichtlich, dass es eine Chance gibt diese Traditionsmarken wieder am Markt anbieten zu können.

Was geschieht mit meiner bereits gebuchten Reise in folgenden Fällen?

Für alle Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie von Thomas Cook International (TCI) kann die Durchführung der Reise nicht garantiert werden.

Alle gebuchten Gäste können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten.

Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen inkl. TIP-Flug Buchungen).

Wohin sollen sich betroffene Gäste wenden?

Unsere Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Dieser befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist vom Gast zu melden und / oder bei allen Schriftwechseln anzugeben. Alle betroffenen Gäste mit Ansprüchen müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Was passiert mit meiner Reise, die ich bei der Thomas Cook International AG (TCI) gebucht habe?

Alle Anreisen sind aus konkursrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

– Sie haben eine Pauschalreise gebucht: Bitte wenden Sie sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA unter www.kaera-ag.de. Den zu Ihrer gebuchten Reise gehörenden Sicherungsschein finden Sie auf der letzten Seite Ihrer Reisebestätigung/ Rechnung. Diesen werden Sie für die Abwicklung mit KAERA benötigen. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

– Sie haben eine Einzelleistung gebucht: Kunden, deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können ihre Forderungen samt Beweismitteln bei der Konkursverwaltung anmelden.

Wie können Kunden der TCI, deren Reise nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist, ihre Forderungen anmelden?

Zur Einreichung der Forderung stehen auf der Homepage des Konkursamtes Höfe unter https://www.notariat-hoefe.ch/Dienstleistungen/Thomas-Cook-International-AG ein Formular und weiterführende Informationen zur Verfügung.

Das ausgefüllte Formular ist unterzeichnet auf dem Postweg inklusive Beweismittel an folgende Adresse zuzustellen: Baur Hürlimann AG, Dr. iur. Daniel Hunkeler, Bahnhofplatz 9, Postfach 1175, 8021 Zürich 1

Der Schuldenruf, mit welchem die Gläubiger aufgefordert werden ihre Forderung innerhalb eines Monats einzureichen, erfolgt voraussichtlich in den nächsten zwei Monaten und wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt unter www.shab.ch publiziert. Forderungen können jedoch auch bereits vor dem Schuldenruf angemeldet werden.

Ich möchte meinen Linienflug – der als Nur-Flug gebucht ist – antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?

Bis Reisetermin 30.11.2019: Linienflüge, die bereits von Thomas Cook bei der gebuchten Airline bezahlt sind, können angetreten werden. Dies ist für alle Linienflüge sichergestellt, für die das Ticketing bis zum 31.08.2019 erfolgt ist. Zudem gilt als Voraussetzung, dass der Reisepreis durch den Gast bereits vollständig beglichen ist. Gäste, die Ihren Linienflug antreten können, wurden schriftlich informiert. Ab Reisetermin 01.12.2019 werden alle Linienflüge im Rahmen von Nur-Flug Buchungen abgesagt.

Ich möchte meinen gebuchten Linienflug – der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist – antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?

Leider ist dies nicht möglich, da alle Pauschalreisen abgesagt wurden. Die Flugleistung kann aus insolvenz- und haftungsrechtlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden. Dies gilt leider auch dann, wenn die Airline Ihnen fälschlicherweise eine Durchführung bestätigt haben sollte. Das Thomas Cook Team hat alle Möglichkeiten durchgespielt, die rechtlichen Grundlagen lassen aber leider keine andere Lösung zu, daher werden alle Linienflüge, die im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden, storniert.

Über Thomas Cook gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen

Alle Gäste können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten. Eine Information an die betroffenen Gäste erfolgt im Laufe der nächsten Tage.

Ich hatte eine Reise mit Reisedatum am 23.09.2019 und 24.09.2019 (vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens) und konnte diese dementsprechend nicht antreten

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Ich habe meine Reise am 23.09.2019 angetreten. Was gilt es nun zu beachten?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Welche Reiseart ist versichert?

Die Absicherung über den Sicherungsschein besitzt nur die Gültigkeit für eine gebuchte Pauschalreise. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reisearten (z. B. Flug und Unterkunft). Nicht versichert sind gebuchte Einzelleistungen wie z. B. Nur-Flug- oder Nur-Hotelbuchungen.

Wie können Kunden, deren Reise nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist, ihre Forderungen anmelden?

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Sicherungsschein. Kunden, deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben. Entsprechende Informationen werden dann auch auf der Internetseite https://thomascook.insolvenz-solution.de zur Verfügung gestellt.

Kunden der Thomas Cook International AG (TCI), deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können ihre Forderungen beim Schweizer Insolvenzverwalter anmelden.

Ich habe einen Reisegutschein über einen bestimmten Betrag gekauft oder geschenkt bekommen. Wie gehe ich damit im Insolvenzverfahren um?

Grundsätzlich können Gutscheine, welche noch nicht eingelöst wurden, als Insolvenzforderung geltend gemacht werden.

Was passiert mit gebuchten Einzelleistungen? (Zum Beispiel mit Nur-Hotelbuchungen und Nur-Flugbuchungen?)

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Sicherungsschein. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall ob Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein vorliegt.

Werden die durch Thomas Cook abgesagten Reisen im Buchungssystem storniert?

Die abgesagten Reisen werden technisch storniert, sodass die Buchungssysteme bereinigt sind. Es werden keine Stornierungsbestätigungen an Gäste und Reisebüros versendet. Ein systemischer Abruf einer Stornierungsbestätigung ist nicht möglich. Der Kontostand des Reiseauftrags weist bereits geleistete Zahlungen aus. Diese werden aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht zurück erstattet. Alle betroffene Gäste, die im Besitz eines Sicherungsscheines sind, müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren. Die technische Stornierung der abgesagten Reisen hat keinerlei Auswirkungen auf eventuelle Provisionsansprüche unserer Vertriebspartner.

Wie können Optionsbuchungen storniert werden und was passiert mit Request Buchungen?

Alle Optionsbuchungen werden aufgrund der aktuellen Situation systemisch storniert. Request Buchungen werden nicht bestätigt.

Warum habe ich noch keine Information erhalten, dass meine Reise abgesagt wurde?

Alle Gäste mit Reiseantritt bis einschließlich 31.12.2019 wurden bereits per E-Mail informiert. Eine Information an alle Gäste mit Reisedatum ab dem 01.01.2020 erfolgt sukzessive.

Werden offene Beträge per Lastschrift / Kreditkarte eingezogen?

Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen derzeit nicht.

Was gilt es bei der Zahlart Ratenzahlung (BillPay) zu beachten?

In diesem Fall hat der Kunde einen Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister BillPay GmbH geschlossen. Es gelten die in diesem Vertrag mit der BillPay GmbH stehenden Bedingungen. Alle Gäste werden laut BillPay per E-Mail darüber benachrichtigt, dass alle betroffenen Verträge storniert wurden und die bereits geleisteten Anzahlungen bzw. Raten dem Kunden voll zurück erstattet werden würden.

Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub an einen Hotelier, Transferagentur oder Airline Leistungen gezahlt haben, da sie hierzu aufgefordert wurden?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Wie lauten die Kontaktdaten der Insolvenzversicherung?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. Telefon: +49 6172- 99 76 11 23. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Der von der Zurich Insurance plc beauftragte Dienstleister KAERA ist unter www.kaera-ag.de erreichbar. Wie ist das Formular auszufüllen?

KAERA bittet Sie, die Schadenmeldung über ein Webformular zu übermitteln, da dies den Bearbeitungsprozess beschleunigt. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Reisebüro, Verwandten oder Freunden bei der Eingabe Ihrer Informationen unterstützen.

Für den Upload über das Webformular benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Vollständige Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters- Nachweis über die Anzahlung des Reisepreis
  • Nachweis über die Restzahlung des Reisepreis
  • Erklärung und Unterschriften der Reisenden zur Zahlung der Kundengelder
  • Sicherungsschein

Wo finde ich meinen Sicherungsschein?

Der Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Der Sicherungsschein ist enthalten, wenn eine Pauschalreise gebucht ist, und gilt nicht für gebuchte Einzelleistungen. Die Reisebestätigung / Rechnung ist über das Dokumentencenter abrufbar.

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11. Oktober 2019

Fragen und Antworten zur aktuellen Situation nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens (Stand 11.10.19 18:00 Uhr)

Das Thomas Cook Team bittet um Verständnis, dass sie Einzelfragen von betroffenen Kunden zum Verfahrensstand nicht beantworten können, aber sie bemühen sich, diese Fragen- und Antwortenliste laufend zu ergänzen und zu aktualisieren. Sie finden weitere Hinweise zur Reise- bzw. Schadenabwicklung unter : www.kaera-ag.de

Wie ist der aktuelle Stand?

Die vorläufigen Insolvenzverwalter haben sich sofort vor Ort einen ersten Überblick über die aktuelle Lage verschafft. Trotz der schwierigen Situation gibt es für Thomas Cook Deutschland durchaus Perspektiven und Chancen für die Zukunft. Geeignete Maßnahmen zur Fortführung der einzelnen Unternehmensteile werden nun sukzessive ausgearbeitet. Das Hauptaugenmerk der vorläufigen Insolvenzverwalter liegt neben der Stabilisierung der Unternehmen darauf, sich um die betroffenen Kunden zu kümmern und für sie schnellstmöglich Lösungen zu finden.

Wichtige Information an Verbraucher aus aktuellem Anlass:

Derzeit gibt es eine böse Email-Betrugsmasche: Diese Email ist als offizielle Nachricht von Thomas Cook deklariert mit dem Betreff: ‚Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise.‘ Darin werden sensible Daten abgefragt, beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten. Achtung – wichtiger Hinweis: Thomas Cook hat zu keiner Zeit Emails dieser Art an Kunden verschickt. Bitte ignorieren Sie diese Mails und löschen diese.

Neue Internetseite unter https://thomas-cook.insolvenz-solution.de

Ab sofort finden Sie aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen unter https://thomas-cook.insolvenz-solution.de

Was bedeutet die Insolvenz der Thomas Cook GmbH für die Reisenden?

Das bedeutet zunächst einmal Unannehmlichkeiten, für die sich das Unternehmen und seine 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland in aller Form um Entschuldigung bitten. Das Wichtigste zuerst: Reisende vor Ort können ihren Urlaub planmäßig zu Ende führen, Reisen mit geplanter Abreise bis einschließlich 31.12.2019 können aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden, für alle anderen Kunden wird mit Hochdruck nach einer Lösung gesucht.

Warum wurde Insolvenz angemeldet?

Der Gesamtgruppe unter der Thomas Cook Group plc in Großbritannien ist es trotz monatelangen Verhandlungen mit Kapitalgebern am Ende nicht gelungen, ein tragfähiges Finanzierungskonzept für die Zukunft zu vereinbaren. Wegen der engen Verflechtungen der deutschen Thomas Cook Gesellschaften mit der Gesamtgruppe war es mangels einer ausreichenden Fortführungsprognose notwendig, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.

Welche Teile des Thomas Cook Konzerns sind von der Insolvenz betroffen?

Die Thomas Cook GmbH, mit 2.000 Beschäftigten Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, hat am Mittwoch, den 25.09.2019, beim Amtsgericht Bad Homburg für sich und zwei ihrer Tochtergesellschaften, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher & Öger Tours GmbH, Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Das Amtsgericht ist am gleichen Tag den Anträgen gefolgt und hat erfahrene Sanierungsexperten von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Über das Vermögen der Thomas Cook International AG mit Sitz in Pfäffikon in der Schweiz wurde am 1. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die TCI ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der britischen Thomas Cook Group plc.

Welche Veranstaltermarken sind von der Insolvenz betroffen?

Betroffen sind die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie Thomas Cook International (TCI). Aldiana ist von der Insolvenz nicht betroffen.

Ist Aldiana ebenfalls von der Insolvenz betroffen?

Nach der Insolvenz der Thomas Cook Group und ihrer deutschen Veranstalter hat sich die Aldiana GmbH im Tagesgeschäft von ihrem Minderheitsgesellschafter gelöst und eigenständig aufgestellt. Die Flüge werden jetzt direkt von Aldiana eingebucht und mit den Fluggesellschaften abgerechnet. Die Betreuung der Reisebüros erfolgt ausschließlich über das Aldiana-Vertriebsteam. Die Provisionen werden wie bisher direkt mit den Vertriebspartnern abgerechnet.

Was bedeutet das Condor Schutzschirmverfahren?

Condor ist ein operativ gesundes und profitables Unternehmen. Der Condor-Flugbetrieb wird ganz regulär durchgeführt. Die Pünktlichkeit der Flüge liegt derzeit sogar über dem Durchschnitt der letzten sechs Monate und auch die Buchungen sind überdurchschnittlich. Condor befindet sich in einem sogenannten Schutzschirmverfahren, um sich von einer Mithaftung für die Verbindlichkeiten der insolventen Thomas Cook Group plc zu befreien und die volle Unabhängigkeit der Thomas Cook Group plc zu erlangen. Condor geht so einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Zukunft des Unternehmens und der 4.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Was bedeutet die Übernahme der Thomas Cook-Anteile der alpha Reisebüropartner GmbH durch die Raiffeisen-Tours RT-Reisen GmbH?

Stabilität und Sicherheit für die Zukunft der Reisebürokooperation alpha Reisebüropartner GmbH: Die Raiffeisen-Tours RT-Reisen GmbH (rtk) hat von der Thomas Cook Touristik GmbH alle Anteile an der alpha Reisebüropartner GmbH übernommen. In dieser Gesellschaft werden die Aktivitäten der rund 700 Reisebüros von Neckermann Reisen Partner und Neckermann Reisen Team gebündelt. Bisher war die im Jahre 2003 gegründete Kooperation mit gleichen Anteilen von RT-Reisen und Thomas Cook geführt worden. In den kommenden Wochen werden die neuen Eigner intensive Gespräche mit ihren Kooperationspartnern aufnehmen, um Wünsche und Entwicklungsmöglichkeiten zu diskutieren.

Was ist der Unterschied zwischen einer Thomas Cook International Buchung und einer Thomas Cook Buchung?

Thomas Cook International Buchungen sind Reisen mit der Gesellschaft Thomas Cook International AG (TCI). Bitte entnehmen Sie Ihrer Reisebestätigung, mit welcher Gesellschaft Sie gebucht haben.

Wird es die deutschen Traditionsmarken Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen weiterhin geben?

Der gerichtliche Schritt einer Insolvenzanmeldung ließ sich zum 25.09.2019 aufgrund der Insolvenz der Thomas Cook Group nicht mehr vermeiden. Das Thomas Cook Team ist aber zuversichtlich, dass es eine Chance gibt diese Traditionsmarken wieder am Markt anbieten zu können.

Was geschieht mit meiner bereits gebuchten Reise in folgenden Fällen?

Ich habe eine Reise mit Reisedatum bis zum 31.12.2019

Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie von Thomas Cook International (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.12.2019 kann die Durchführung der Reise nicht garantiert werden.

  • Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.12.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten
  • Eine Information an die betroffenen anreisenden Gäste erfolgt sukzessive nach Reisetermin per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro
  • Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen (inkl. TIP-Flug Buchungen)
  • Ob und in welchen Ausnahmefällen Nur-Flug Buchungen stattfinden können, wird im Einzelfall geprüft. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet.
  • Nur-Flug Buchungen bis Abreise 31.12.2019, bei denen es sich nicht um Linienflüge handelt, können nicht angetreten werden und sie sind aufgrund einer gebuchten Einzelleistung leider nicht versichert. Eine Information per E-Mail erfolgt zusätzlich sukzessive nach Reisetermin.

Was passiert mit meiner Reise mit Reisedatum bis zum 31.12.2019, die ich bei der Thomas Cook International AG (TCI) gebucht habe?

Reisen mit Antrittsdatum bis einschließlich 31.12.2019 sind aus konkursrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

  • Sie haben eine Pauschalreise gebucht mit beigefügtem Sicherungsschein: Bitte wenden Sie sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA unter www.kaera-ag.de. Den zu Ihrer gebuchten Reise gehörenden Sicherungsschein finden Sie auf der letzten Seite Ihrer Reisebestätigung/ Rechnung. Diesen werden Sie für die Abwicklung mit KAERA benötigen. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.
  • Sie haben eine Einzelleistung ohne beigefügten Sicherungsschein gebucht: Kunden, deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können ihre Forderungen samt Beweismitteln bei der Konkursverwaltung anmelden.

Wie können Kunden der TCI, deren Reise nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist, ihre Forderungen anmelden?

Zur Einreichung der Forderung stehen auf der Homepage des Konkursamtes Höfe unter https://www.notariat-hoefe.ch/Dienstleistungen/Thomas-Cook-International-AG ein Formular und weiterführende Informationen zur Verfügung.

Das ausgefüllte Formular ist unterzeichnet auf dem Postweg inklusive Beweismittel an folgende Adresse zuzustellen: Baur Hürlimann AG, Dr. iur. Daniel Hunkeler, Bahnhofplatz 9, Postfach 1175, 8021 Zürich 1

Der Schuldenruf, mit welchem die Gläubiger aufgefordert werden ihre Forderung innerhalb eines Monats einzureichen, erfolgt voraussichtlich in den nächsten zwei Monaten und wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt unter www.shab.ch publiziert. Forderungen können jedoch auch bereits vor dem Schuldenruf angemeldet werden.

Aus welchem Grund haben Sie die Termine für nicht stattfindende Reisen vom 31.10.2019 auf den 31.12.2019 geschoben?

Die von der Insolvenz betroffenen Thomas Cook Gesellschaften wollen ebenso wie die bestellten Insolvenzverwalter Schaden und Unannehmlichkeiten für Thomas Cook Kunden und Vertriebspartner so gering wie möglich halten. Durch die Verlängerung des Zeitraums bis zum 31.12.2019 erhöht sich die Planungssicherheit insbesondere über die Weihnachtsfeiertage sowohl für die Kunden als auch für die Reisebüros. So können betroffene Kunden nun beispielsweise eine neue Reise bei einem anderen Anbieter buchen und ihren Urlaub antreten. Auch Reisebüros können damit auf andere Anbieter ausweichen.

Was passiert bei Neubuchungen über andere Reiseveranstalter?

Neubuchungen über andere Reiseveranstalter sind für die abgesagten Reisen bis zum 31.12.2019 möglich.

Für abgesagte Pauschaleisen mit Linienflügen sind die Gästenamen für Neubuchungen bei Fluggesellschaften bis 15.10.2019 freigegeben. Eine Freigabe bis zum Reisedatum 31.12.2019 erfolgt sukzessive. Für abgesagte Linienflügen im Rahmen einer Nur-Flugbuchung sind die Gästenamen für Neubuchungen bei Fluggesellschaften bis 31.10.2019 freigegeben. Eine Freigabe bis zum Reisedatum 31.12.2019 erfolgt sukzessive.

In Bezug auf die abgesagte Reise prüft KAERA die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren. Für alle betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de.

Ich möchte meinen Linienflug – der als Nur-Flug gebucht ist – antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?

Linienflüge , die bereits von Thomas Cook bei der gebuchten Airline bezahlt sind, können angetreten werden. Dies ist für alle Linienflüge sichergestellt, für die das Ticketing bis zum 31.08.2019 erfolgt ist. Ausgenommen hiervon sind Linienflüge gebucht bei Thai Airways (Tickets gebucht auf Thai Airways / TG Flug-Nummer). Zudem gilt als Voraussetzung, dass der Reisepreis durch den Gast bereits vollständig beglichen ist.
ACHTUNG: Eine Restzahlung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
Gäste, die Ihren Linienflug antreten können, werden in den nächsten Tagen schriftlich informiert.

Ich möchte meinen gebuchten Linienflug – der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist – antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?

Leider ist dies nicht möglich, da alle Pauschalreisen bis zum 31.12.2019 abgesagt wurden. Die Flugleistung kann aus insolvenz- und haftungsrechtlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden. Dies gilt leider auch dann, wenn die Airline Ihnen fälschlicherweise eine Durchführung bestätigt haben sollte. Es wurden alle Möglichkeiten durchgespielt, die rechtlichen Grundlagen lassen aber leider keine andere Lösung zu, daher werden alle Linienflüge, die im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden, storniert.

Wohin sollen sich betroffene Gäste mit Abreisedatum bis einschließlich 31.12.2019 wenden?

Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Dieser befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist vom Gast zu melden und / oder bei allen Schriftwechseln anzugeben. Alle betroffenen Gäste mit Ansprüchen müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.01.2020 und die Fluggesellschaft / der Hotelier hat mir mitgeteilt, dass meine Buchung storniert wurde

Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 hat die deutsche Thomas Cook Gruppe nicht abgesagt. Anders lautende Aussagen sind unzutreffend. Sollte der Hotelier oder die Fluggesellschaft Ihnen mitgeteilt haben, dass Ihre Buchung storniert sei, so bittet das Thomas Cook Team, obgleich nicht von ihrer Seite verantwortet, um Entschuldigung. Das Thomas Cook Team weiß, dass die Ungewissheit der vergangenen zwei Wochen für seine Kunden und Vertriebspartner sehr schwierig war. Derzeit arbeitet das Thomas Cook Team mit Hochdruck daran, schnellst möglichst wieder operativ tätig zu sein, um dann auch wieder Reisen ab dem 01.01.2020 anbieten zu können. Das Thomas Cook Team ist mit seinen Leistungsträgern in stetigem Kontakt, um die gebuchten Leistungen für Reisen mit Antrittsdatum ab dem 01.01.2020 durchführen zu können.

Über Thomas Cook gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen

Für Gäste, die eine Reise über TOC SHIP mit Reiseantritt bis zum 31.12.2019 gebucht haben, wird aktuell geprüft, ob die Durchführung der Reisen erfolgen kann.

Ich hatte eine Reise mit Reisedatum am 23.09.2019 und 24.09.2019 (vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens) und konnte diese dementsprechend nicht antreten

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Ich habe meine Reise am 23.09.2019 angetreten. Was gilt es nun zu beachten?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Welche Reiseart ist versichert?

Die Absicherung über den Sicherungsschein besitzt nur die Gültigkeit für eine gebuchte Pauschalreise. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reisearten (z. B. Flug und Unterkunft). Nicht versichert sind gebuchte Einzelleistungen wie z. B. Nur-Flug- oder Nur-Hotelbuchungen.

Wie können Kunden, deren Reise nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist, ihre Forderungen anmelden?

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Sicherungsschein. Kunden, deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben. Entsprechende Informationen werden dann auch auf der Internetseite https://thomascook.insolvenz-solution.de zur Verfügung gestellt.

Kunden der Thomas Cook International AG (TCI), deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können ihre Forderungen beim Schweizer Insolvenzverwalter anmelden. Hierfür wird aktuell eine Website mit den entsprechenden Informationen eingerichtet. Diese wird in Kürze bekannt gegeben.

Ich habe einen Reisegutschein über einen bestimmten Betrag gekauft oder geschenkt bekommen. Wie gehe ich damit im Insolvenzverfahren um?

Derzeit wird noch die rechtliche Handhabung der ausgegebenen Wertgutscheine geprüft. Das Thomas Cook Team hofft, kurzfristig eine Lösung herbei führen zu können.

Was passiert mit gebuchten Einzelleistungen? (Zum Beispiel mit Nur-Hotelbuchungen und Nur-Flugbuchungen?)

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Sicherungsschein. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall ob Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein vorliegt. Alle Nur-Flug Gäste der Marken TIP, OGE Flug, NEC ONE, die sich im Zielgebiet befinden, können nicht mehr regulär rückbefördert werden, da in diesen Fällen kein Sicherungsschein existiert. Nur-Flug Gäste der Marken TOC NET und TOC Flug sind im Besitz eines Linienflugtickets und können Ihren Rückflug antreten.

Wann werden die bestehenden Buchungen storniert? Kann eine bestehende Buchung auf andere Veranstalter umgebucht werden?

Buchungen können derzeit aus technischen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden.

Warum können derzeit keine bestehenden Buchungen storniert oder geändert werden? Welche Stornostaffel gilt, sollten Buchungen wieder stornierbar sein?

Buchungen können derzeit aus technischen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden. Weitere Informationen erhalten Sie baldmöglichst.

Wie können Optionsbuchungen storniert werden und was passiert mit Request Buchungen?

Alle Optionsbuchungen mit Abreisen bis zum 31.12.2019 werden aufgrund der aktuellen Situation systemisch storniert. Request Buchungen werden nicht bestätigt. Gruppenbuchungen in Option werden im Einzelfall geprüft und bearbeitet. Bitte wenden sie sich an die Gruppenabteilung unter Tel.: 06171 – 65 65 310.

Warum habe ich noch keine Information erhalten, dass meine Reise abgesagt wurde?

Alle Gäste mit Reiseantritt bis einschließlich 31.10.2019 wurden bereits per E-Mail informiert. Eine Absage für alle Abreisen vom 01.11.2019 bis zum 31.12.2019 erfolgt sukzessive. Ausgenommen davon sind einige Nur-Flugbuchungen und österreichische Buchungen, für die die Vorgehensweise noch in Abstimmung ist.

Ich habe eine Frage zu meiner Reise. An welche Service-Hotline kann ich mich hierzu wenden?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu abgesagten Reise etc. an folgende Service-Hotline: 06171 – 65 65 190. Das Thomas Cook Team bittet um Verständnis, dass Einzelfragen von betroffenen Kunden zum Verfahrensstand nicht beantwortet werden können, aber dieser Fragenkatalog wird laufend ergänzt und aktualisiert. Sie finden weitere Hinweise zur Reise- bzw. Schadenabwicklung unter www.kaera-ag.de.

Werden offene Beträge per Lastschrift / Kreditkarte eingezogen?

Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen derzeit nicht. Überweisungen seitens der Kunden sollen nicht getätigt werden.

Was gilt es bei der Zahlart Ratenzahlung (BillPay) zu beachten?

In diesem Fall hat der Kunde einen Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister BillPay GmbH geschlossen. Es gelten die in diesem Vertrag mit der BillPay GmbH stehenden Bedingungen. Alle Gäste mit Anreisen bis 31.12.2019 wurden laut BillPay per E-Mail darüber benachrichtigt, dass alle betroffenen Verträge storniert wurden und die bereits geleisteten Anzahlungen bzw. Raten dem Kunden voll zurück erstattet werden würden.

Wer kommt für bereits gezahlte Reisen (inkl. Anzahlungen) auf?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub von einem Hotelier, Transferagentur oder Airline aufgefordert werden, Leistungen erneut zu zahlen?

Zurich sichert im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Zielgebiet. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise. Der zuständige Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland hat die KAERA AG mit der Abwicklung beauftragt: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche im Insolvenzverfahren.

Thomas Cook hat eine entsprechende Bestätigung zur Sicherung der Hotel- und Flugkosten an die Hoteliers und Fluggesellschaften versendet, so dass keine Zahlungen von Kundenseite aus vorgenommen werden sollen. Bitte verweisen Sie auf diese Bestätigung, sollten Sie vom Hotelier oder der Fluggesellschaft darauf angesprochen werden. Hier finden Sie die Bestätigungen:

Gäste, die für ihre Reise keinen Sicherungsschein haben, sind von dieser Regelung ausgeschossen. Dies bedeutet, dass hier bereits gezahlte Leistungen nicht versichert sind und etwaige anfallende Kosten vor Ort vom Kunden zu tragen sind.

Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub an einen Hotelier, Transferagentur oder Airline Leistungen gezahlt haben, da sie hierzu aufgefordert wurden?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Rückreisende Gäste

Zurich sichert im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Zielgebiet. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise. Thomas Cook hat eine entsprechende Bestätigung zur Sicherung der Hotel- und Flugkosten an die Hoteliers und Fluggesellschaften versendet, so dass dadurch alle Pauschalreisen der Gäste, die sich im Zielgebiet befinden, regulär bis zum geplanten Ende durchgeführt werden. In enger Abstimmung und mit besonderer Unterstützung der Zurich Versicherung sind – bis auf einige Langzeitreisende – mittlerweile fast alle 140.000 Gäste wieder in ihre Heimat zurückgekehrt.
Hinweis für Nur-Flug Gäste, die bereits im Zielgebiet sind: Alle Nur-Flug Gäste der Marken TIP, OGE Flug, NEC ONE können nicht mehr regulär rückbefördert werden, da in diesen Fällen kein Sicherungsschein existiert. Nur-Flug Gäste der Marken TOC NET und TOC Flug sind im Besitz eines Linienflugtickets und können Ihren Rückflug antreten.

Wird Connected Service weiterhin die hauptsächliche Kontaktmöglichkeit für Sie im Urlaub sein?

Der Connected Service ist derzeit nur eingeschränkt unter der Thomas Cook Signature Connected Service Hotline: 0049 – 6171 65 6161 oder unter der Connected Service Hotline (inkl. USA): 0049 – 305 516 556 11 via SMS und Telefon erreichbar.

Wie lauten die Kontaktdaten der Insolvenzversicherung?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. Telefon: +49 6172- 99 76 11 23. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Der von der Zurich Insurance plc beauftragte Dienstleister KAERA ist unter www.kaera-ag.de erreichbar. Wie ist das Formular auszufüllen?

KAERA bittet Sie, die Schadenmeldung über ein Webformular zu übermitteln, da dies den Bearbeitungsprozess beschleunigt. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Reisebüro, Verwandten oder Freunden bei der Eingabe Ihrer Informationen unterstützen.

Es gibt auf der o.g. Internetseite zwei Optionen zu dem Formular zu gelangen:

1. Scrollen Sie etwas runter und klicken Sie auf den dunkelblauen Kasten
– „Schnelleinstieg Abwicklungsstelle der Zurich Insurance plc“
– Dann auf „Thomas Cook GmbH Abwicklungsstelle zur Reisepreis Versicherung“
– Scrollen und dann auf „Zur Schadenanzeige von Thomas Cook GmbH“
>Hier geht es zur Zustimmungserklärung der Reisenden und anschließend zum Ausfüllen der Schadenanzeige<

2. Scrollen Sie etwas runter und klicken Sie im hellblau hinterlegten Bereich auf
– „AKTUELLES 25. September 2019 – Informationen zur Insolvenz der Thomas Cook GmbH“ auf den Doppelpfeil
– Sie gelangen wie in Option 1 auf die Seite: „Abwicklungsstelle zur Reisepreis-Versicherung für Thomas Cook GmbH“
– Scrollen und dann auf „Zur Schadenanzeige von Thomas Cook GmbH“
>Hier geht es zur Zustimmungserklärung der Reisenden und anschließend zum Ausfüllen der Schadenanzeige<

Im Anschluss muss das Webformular unter dem soeben genannten Link ausgefüllt werden. Für den Upload über das Webformular benötigen Sie die folgenden Dokumente

– Vollständige Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters
– Nachweis über die Anzahlung des Reisepreis
– Nachweis über die Restzahlung des Reisepreis
– Erklärung und Unterschriften der Reisenden zur Zahlung der Kundengelder
– Sicherungsschein

Wie sind Schadenmeldungen von mehr als 6 Personen auszufüllen?

Bitte erfassen Sie zunächst die ersten 6 Reiseteilnehmer und füllen Sie das Formular aus. Danach erhalten Sie eine Auftrags-Nummer. Speichern Sie dieses Ergebnis als Datei ab. Im Anschluss bitte die nächsten 6 Reiseteilnehmer erfassen und die anfangs erhaltene Auftrags-Nummer als Anlage hinzufügen. Als Anlage kann auch die Datei bzgl. der 1. Auftragsnummer hinzugefügt werden. So verfahren Sie weiter, bis Sie alle Reiseteilnehmer gemeldet haben.

Wo finde ich meinen Sicherungsschein?

Der Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Der Sicherungsschein ist enthalten, wenn eine Pauschalreise gebucht ist, und gilt nicht für gebuchte Einzelleistungen. Die Reisebestätigung / Rechnung ist über das Dokumentencenter abrufbar.

Wie gelange ich an meinen Sicherungsschein, wenn ich meine Reisebestätigung nicht mehr finden kann?

Bitte wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an folgende Service-Hotline: 06171 – 65 65 190. Hinweis für Reisebüros: Sie können in Ihrem Reservierungssystem für die betroffenen Buchungen mit Aktion „DR“ (im Fall von TOMA) nochmals eine Bestätigung / Rechnung samt Sicherungsschein drucken lassen und dem Kunden zukommen lassen.

Ist der Travelguide aktuell erreichbar?

Die Travelguide-Webseite ist erreichbar, allerdings ist ein Login nicht möglich. Downloads aus dem App Store sind nicht mehr möglich.

Zurich beauftragt DER Touristik mit Transfer zu den Flughäfen der Thomas Cook Deutschland-Gäste in einigen Regionen. Aktuellste Informationen hierzu finden Sie unter https://www.zurich.de/de-de/services/thomas-cook

Schreib etwas oder tippe / zur Blockauswahl

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9. Oktober 2019

Fragen und Antworten zur aktuellen Situation nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens (Stand 09.10.19 11:15 Uhr)

Das Thomas Cook Team bittet um Verständnis, dass sie Einzelfragen von betroffenen Kunden zum Verfahrensstand nicht beantworten können, aber sie bemühen sich, diese Fragen- und Antwortenliste laufend zu ergänzen und zu aktualisieren. Sie finden weitere Hinweise zur Reise- bzw. Schadenabwicklung unter :

www.kaera-ag.de

Wie ist der aktuelle Stand?

Die vorläufigen Insolvenzverwalter haben sich sofort vor Ort einen ersten Überblick über die aktuelle Lage verschafft. Trotz der schwierigen Situation gibt es für Thomas Cook Deutschland durchaus Perspektiven und Chancen für die Zukunft. Geeignete Maßnahmen zur Fortführung der einzelnen Unternehmensteile werden nun sukzessive ausgearbeitet. Das Hauptaugenmerk der vorläufigen Insolvenzverwalter liegt neben der Stabilisierung der Unternehmen darauf, sich um die betroffenen Kunden zu kümmern und für sie schnellstmöglich Lösungen zu finden.

Wichtige Information an Verbraucher aus aktuellem Anlass:

Derzeit gibt es eine böse Email-Betrugsmasche: Diese Email ist als offizielle Nachricht von Thomas Cook deklariert mit dem Betreff: ‚Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise.‘ Darin werden sensible Daten abgefragt, beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten. Achtung – wichtiger Hinweis: Thomas Cook hat zu keiner Zeit Emails dieser Art an Kunden verschickt. Bitte ignorieren Sie diese Mails und löschen diese.

Neue Internetseite unter https://thomas-cook.insolvenz-solution.de

Ab sofort finden Sie aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen unter https://thomas-cook.insolvenz-solution.de

Was bedeutet die Insolvenz der Thomas Cook GmbH für die Reisenden?

Das bedeutet zunächst einmal Unannehmlichkeiten, für die sich das Unternehmen und seine 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland in aller Form um Entschuldigung bitten. Das Wichtigste zuerst: Reisende vor Ort können ihren Urlaub planmäßig zu Ende führen, Reisen mit geplanter Abreise bis einschließlich 31.12.2019 können aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden, für alle anderen Kunden wird mit Hochdruck nach einer Lösung gesucht.

Warum wurde Insolvenz angemeldet?

Der Gesamtgruppe unter der Thomas Cook Group plc in Großbritannien ist es trotz monatelangen Verhandlungen mit Kapitalgebern am Ende nicht gelungen, ein tragfähiges Finanzierungskonzept für die Zukunft zu vereinbaren. Wegen der engen Verflechtungen der deutschen Thomas Cook Gesellschaften mit der Gesamtgruppe war es mangels einer ausreichenden Fortführungsprognose notwendig, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.

Welche Teile des Thomas Cook Konzerns sind von der Insolvenz betroffen?

Die Thomas Cook GmbH, mit 2.000 Beschäftigten Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, hat am Mittwoch, den 25.09.2019, beim Amtsgericht Bad Homburg für sich und zwei ihrer Tochtergesellschaften, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher & Öger Tours GmbH, Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Das Amtsgericht ist am gleichen Tag den Anträgen gefolgt und hat erfahrene Sanierungsexperten von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Über das Vermögen der Thomas Cook International AG mit Sitz in Pfäffikon in der Schweiz wurde am 1. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die TCI ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der britischen Thomas Cook Group plc.

Welche Veranstaltermarken sind von der Insolvenz betroffen?

Betroffen sind die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie Thomas Cook International (TCI). Aldiana ist von der Insolvenz nicht betroffen.

Ist Aldiana ebenfalls von der Insolvenz betroffen?

Nach der Insolvenz der Thomas Cook Group und ihrer deutschen Veranstalter hat sich die Aldiana GmbH im Tagesgeschäft von ihrem Minderheitsgesellschafter gelöst und eigenständig aufgestellt. Die Flüge werden jetzt direkt von Aldiana eingebucht und mit den Fluggesellschaften abgerechnet. Die Betreuung der Reisebüros erfolgt ausschließlich über das Aldiana-Vertriebsteam. Die Provisionen werden wie bisher direkt mit den Vertriebspartnern abgerechnet.

Was bedeutet das Condor Schutzschirmverfahren?

Condor ist ein operativ gesundes und profitables Unternehmen. Der Condor-Flugbetrieb wird ganz regulär durchgeführt. Die Pünktlichkeit der Flüge liegt derzeit sogar über dem Durchschnitt der letzten sechs Monate und auch die Buchungen sind überdurchschnittlich. Condor befindet sich in einem sogenannten Schutzschirmverfahren, um sich von einer Mithaftung für die Verbindlichkeiten der insolventen Thomas Cook Group plc zu befreien und die volle Unabhängigkeit der Thomas Cook Group plc zu erlangen. Condor geht so einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Zukunft des Unternehmens und der 4.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Was ist der Unterschied zwischen einer Thomas Cook International Buchung und einer Thomas Cook Buchung?

Thomas Cook International Buchungen sind Reisen mit der Gesellschaft Thomas Cook International AG (TCI). Bitte entnehmen Sie Ihrer Reisebestätigung, mit welcher Gesellschaft Sie gebucht haben.

Wird es die deutschen Traditionsmarken Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen weiterhin geben?

Der gerichtliche Schritt einer Insolvenzanmeldung ließ sich zum 25.09.2019 aufgrund der Insolvenz der Thomas Cook Group nicht mehr vermeiden. Das Thomas Cook Team ist aber zuversichtlich, dass es eine Chance gibt diese Traditionsmarken wieder am Markt anbieten zu können.

Was geschieht mit meiner bereits gebuchten Reise in folgenden Fällen?

Ich habe eine Reise mit Reisedatum bis zum 31.12.2019

Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie von Thomas Cook International (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.12.2019 kann die Durchführung der Reise nicht garantiert werden.

  • Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.12.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten
  • Eine Information an die betroffenen anreisenden Gäste erfolgt sukzessive nach Reisetermin per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro
  • Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen (inkl. TIP-Flug Buchungen)
  • Ob und in welchen Ausnahmefällen Nur-Flug Buchungen stattfinden können, wird im Einzelfall geprüft. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet.
  • Nur-Flug Buchungen bis Abreise 31.12.2019, bei denen es sich nicht um Linienflüge handelt, können nicht angetreten werden und sie sind aufgrund einer gebuchten Einzelleistung leider nicht versichert. Eine Information per E-Mail erfolgt zusätzlich sukzessive nach Reisetermin.

Aus welchem Grund haben Sie die Termine für nicht stattfindende Reisen vom 31.10.2019 auf den 31.12.2019 geschoben?

Die von der Insolvenz betroffenen Thomas Cook Gesellschaften wollen ebenso wie die bestellten Insolvenzverwalter Schaden und Unannehmlichkeiten für Thomas Cook Kunden und Vertriebspartner so gering wie möglich halten. Durch die Verlängerung des Zeitraums bis zum 31.12.2019 erhöht sich die Planungssicherheit insbesondere über die Weihnachtsfeiertage sowohl für die Kunden als auch für die Reisebüros. So können betroffene Kunden nun beispielsweise eine neue Reise bei einem anderen Anbieter buchen und ihren Urlaub antreten. Auch Reisebüros können damit auf andere Anbieter ausweichen.Was passiert mit meiner Reise mit Reisedatum bis zum 31.12.2019, die ich bei der Thomas Cook International AG (TCI) gebucht habe? Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.12.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten. Über das Vermögen der Thomas Cook International AG mit Sitz in Pfäffikon in der Schweiz wurde am 1. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die TCI ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der britischen Thomas Cook Group plc.

Was passiert bei Neubuchungen über andere Reiseveranstalter?

Neubuchungen über andere Reiseveranstalter sind für die abgesagten Reisen bis zum 31.12.2019 möglich. In Bezug auf die abgesagte Reise prüft KAERA die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren. Für alle betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de.

Ich möchte meinen Linienflug – der als Nur-Flug gebucht ist – antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?

Linienflüge , die bereits von Thomas Cook bei der gebuchten Airline bezahlt sind, können angetreten werden. Dies ist für alle Linienflüge sichergestellt, für die das Ticketing bis zum 31.08.2019 erfolgt ist. Ausgenommen hiervon sind Linienflüge gebucht bei Thai Airways (Tickets gebucht auf Thai Airways / TG Flug-Nummer). Zudem gilt als Voraussetzung, dass der Reisepreis durch den Gast bereits vollständig beglichen ist.
ACHTUNG: Eine Restzahlung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
Gäste, die Ihren Linienflug antreten können, werden in den nächsten Tagen schriftlich informiert.

Ich möchte meinen gebuchten Linienflug – der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist – antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?

Leider ist dies nicht möglich, da alle Pauschalreisen bis zum 31.12.2019 abgesagt wurden. Die Flugleistung kann aus insolvenz- und haftungsrechtlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden. Dies gilt leider auch dann, wenn die Airline Ihnen fälschlicherweise eine Durchführung bestätigt haben sollte. Es wurden alle Möglichkeiten durchgespielt, die rechtlichen Grundlagen lassen aber leider keine andere Lösung zu, daher werden alle Linienflüge, die im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden, storniert.

Wohin sollen sich betroffene Gäste mit Abreisedatum bis einschließlich 31.12.2019 wenden?

Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Dieser befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist vom Gast zu melden und / oder bei allen Schriftwechseln anzugeben. Alle betroffenen Gäste mit Ansprüchen müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.01.2020

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung die weitere Vorgehensweise geprüft. Buchungen können derzeit aus technischen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden.

Über Thomas Cook gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen

Für Gäste, die eine Reise über TOC SHIP mit Reiseantritt bis zum 31.12.2019 gebucht haben, wird aktuell geprüft, ob die Durchführung der Reisen erfolgen kann.

Ich hatte eine Reise mit Reisedatum am 23.09.2019 und 24.09.2019 (vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens) und konnte diese dementsprechend nicht antreten

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Ich habe meine Reise am 23.09.2019 angetreten. Was gilt es nun zu beachten?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Welche Reiseart ist versichert?

Die Absicherung über den Sicherungsschein besitzt nur die Gültigkeit für eine gebuchte Pauschalreise. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reisearten (z. B. Flug und Unterkunft). Nicht versichert sind gebuchte Einzelleistungen wie z. B. Nur-Flug- oder Nur-Hotelbuchungen.

Wie können Kunden, deren Reise nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist, ihre Forderungen anmelden?

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Sicherungsschein. Kunden, deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben. Entsprechende Informationen werden dann auch auf der Internetseite https://thomascook.insolvenz-solution.de zur Verfügung gestellt.

Kunden der Thomas Cook International AG (TCI), deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können ihre Forderungen beim Schweizer Insolvenzverwalter anmelden. Hierfür wird aktuell eine Website mit den entsprechenden Informationen eingerichtet. Diese wird in Kürze bekannt gegeben.

Ich habe einen Reisegutschein über einen bestimmten Betrag gekauft oder geschenkt bekommen. Wie gehe ich damit im Insolvenzverfahren um?

Ein solcher Reisegutschein ist ein Wertgutschein, der wie eine Einzelleistung ohne Sicherungsschein betrachtet wird. Betroffene Kunden können mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Betrag des Reisegutscheins als Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben. Entsprechende Informationen werden dann auch auf der Internetseite https://thomascook.insolvenz-solution.de/start zur Verfügung gestellt.

Was passiert mit gebuchten Einzelleistungen? (Zum Beispiel mit Nur-Hotelbuchungen und Nur-Flugbuchungen?)

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Sicherungsschein. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall ob Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein vorliegt. Alle Nur-Flug Gäste der Marken TIP, OGE Flug, NEC ONE, die sich im Zielgebiet befinden, können nicht mehr regulär rückbefördert werden, da in diesen Fällen kein Sicherungsschein existiert. Nur-Flug Gäste der Marken TOC NET und TOC Flug sind im Besitz eines Linienflugtickets und können Ihren Rückflug antreten.

Wann werden die bestehenden Buchungen storniert? Kann eine bestehende Buchung auf andere Veranstalter umgebucht werden?

Buchungen können derzeit aus technischen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden.

Warum können derzeit keine bestehenden Buchungen storniert oder geändert werden? Welche Stornostaffel gilt, sollten Buchungen wieder stornierbar sein?

Buchungen können derzeit aus technischen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden. Weitere Informationen erhalten Sie baldmöglichst.

Wie können Optionsbuchungen storniert werden und was passiert mit Request Buchungen?

Alle Optionsbuchungen mit Abreisen bis zum 31.12.2019 werden aufgrund der aktuellen Situation systemisch storniert. Request Buchungen werden nicht bestätigt. Gruppenbuchungen in Option werden im Einzelfall geprüft und bearbeitet. Bitte wenden sie sich an die Gruppenabteilung unter Tel.: 06171 – 65 65 310.

Warum habe ich noch keine Information erhalten, dass meine Reise abgesagt wurde?

Alle Gäste mit Reiseantritt bis einschließlich 31.10.2019 wurden bereits per E-Mail informiert. Eine Absage für alle Abreisen vom 01.11.2019 bis zum 31.12.2019 erfolgt sukzessive. Ausgenommen davon sind einige Nur-Flugbuchungen und österreichische Buchungen, für die die Vorgehensweise noch in Abstimmung ist.

Ich habe eine Frage zu meiner Reise. An welche Service-Hotline kann ich mich hierzu wenden?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu abgesagten Reise etc. an folgende Service-Hotline: 06171 – 65 65 190. Das Thomas Cook Team bittet um Verständnis, dass Einzelfragen von betroffenen Kunden zum Verfahrensstand nicht beantwortet werden können, aber dieser Fragenkatalog wird laufend ergänzt und aktualisiert. Sie finden weitere Hinweise zur Reise- bzw. Schadenabwicklung unter www.kaera-ag.de.

Werden offene Beträge per Lastschrift / Kreditkarte eingezogen?

Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen derzeit nicht. Überweisungen seitens der Kunden sollen nicht getätigt werden.

Was gilt es bei der Zahlart Ratenzahlung (BillPay) zu beachten?

In diesem Fall hat der Kunde einen Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister BillPay GmbH geschlossen. Es gelten die in diesem Vertrag mit der BillPay GmbH stehenden Bedingungen. Alle Gäste mit Anreisen bis 31.10.2019 wurden laut BillPay per E-Mail darüber benachrichtigt, dass alle betroffenen Verträge storniert wurden und die bereits geleisteten Anzahlungen bzw. Raten dem Kunden voll zurück erstattet werden würden.

Wer kommt für bereits gezahlte Reisen (inkl. Anzahlungen) auf?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub von einem Hotelier, Transferagentur oder Airline aufgefordert werden, Leistungen erneut zu zahlen?

Zurich sichert im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Zielgebiet. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise. Der zuständige Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland hat die KAERA AG mit der Abwicklung beauftragt: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche im Insolvenzverfahren.

Thomas Cook hat eine entsprechende Bestätigung zur Sicherung der Hotel- und Flugkosten an die Hoteliers und Fluggesellschaften versendet, so dass keine Zahlungen von Kundenseite aus vorgenommen werden sollen. Bitte verweisen Sie auf diese Bestätigung, sollten Sie vom Hotelier oder der Fluggesellschaft darauf angesprochen werden. Hier finden Sie die Bestätigungen:

Gäste, die für ihre Reise keinen Sicherungsschein haben, sind von dieser Regelung ausgeschossen. Dies bedeutet, dass hier bereits gezahlte Leistungen nicht versichert sind und etwaige anfallende Kosten vor Ort vom Kunden zu tragen sind.

Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub an einen Hotelier, Transferagentur oder Airline Leistungen gezahlt haben, da sie hierzu aufgefordert wurden?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Rückreisende Gäste

Zurich sichert im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Zielgebiet. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise. Thomas Cook hat eine entsprechende Bestätigung zur Sicherung der Hotel- und Flugkosten an die Hoteliers und Fluggesellschaften versendet, so dass dadurch alle Pauschalreisen der Gäste, die sich im Zielgebiet befinden, regulär bis zum geplanten Ende durchgeführt werden. In enger Abstimmung und mit besonderer Unterstützung der Zurich Versicherung sind – bis auf einige Langzeitreisende – mittlerweile fast alle 140.000 Gäste wieder in ihre Heimat zurückgekehrt.

Hinweis für Nur-Flug Gäste, die bereits im Zielgebiet sind:

Alle Nur-Flug Gäste der Marken TIP, OGE Flug, NEC ONE können nicht mehr regulär rückbefördert werden, da in diesen Fällen kein Sicherungsschein existiert. Nur-Flug Gäste der Marken TOC NET und TOC Flug sind im Besitz eines Linienflugtickets und können Ihren Rückflug antreten.

Wird Connected Service weiterhin die hauptsächliche Kontaktmöglichkeit für Sie im Urlaub sein?

Der Connected Service ist derzeit nur eingeschränkt unter der Thomas Cook Signature Connected Service Hotline: 0049 – 6171 65 6161 oder unter der Connected Service Hotline (inkl. USA): 0049 – 305 516 556 11 via SMS und Telefon erreichbar.

Wie lauten die Kontaktdaten der Insolvenzversicherung?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. Telefon: +49 6172- 99 76 11 23. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Der von der Zurich Insurance plc beauftragte Dienstleister KAERA ist unter www.kaera-ag.de erreichbar. Wie ist das Formular auszufüllen?

KAERA bittet Sie, die Schadenmeldung über ein Webformular zu übermitteln, da dies den Bearbeitungsprozess beschleunigt. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Reisebüro, Verwandten oder Freunden bei der Eingabe Ihrer Informationen unterstützen.

Es gibt auf der o.g. Internetseite zwei Optionen zu dem Formular zu gelangen:

1. Scrollen Sie etwas runter und klicken Sie auf den dunkelblauen Kasten
– „Schnelleinstieg Abwicklungsstelle der Zurich Insurance plc“
– Dann auf „Thomas Cook GmbH Abwicklungsstelle zur Reisepreis Versicherung“
– Scrollen und dann auf „Zur Schadenanzeige von Thomas Cook GmbH“
– >Hier geht es zur Zustimmungserklärung der Reisenden und anschließend zum Ausfüllen der Schadenanzeige<

2. Scrollen Sie etwas runter und klicken Sie im hellblau hinterlegten Bereich auf
– „AKTUELLES 25. September 2019 – Informationen zur Insolvenz der Thomas Cook GmbH“ auf den Doppelpfeil
– Sie gelangen wie in Option 1 auf die Seite: „Abwicklungsstelle zur Reisepreis-Versicherung für Thomas Cook GmbH“
– Scrollen und dann auf „Zur Schadenanzeige von Thomas Cook GmbH“
– >Hier geht es zur Zustimmungserklärung der Reisenden und anschließend zum Ausfüllen der Schadenanzeige<

Im Anschluss muss das Webformular unter dem soeben genannten Link ausgefüllt werden. Für den Upload über das Webformular benötigen Sie die folgenden Dokumente

– Vollständige Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters
– Nachweis über die Anzahlung des Reisepreis
– Nachweis über die Restzahlung des Reisepreis
– Erklärung und Unterschriften der Reisenden zur Zahlung der Kundengelder
– Sicherungsschein

Wie sind Schadenmeldungen von mehr als 6 Personen auszufüllen?

Bitte erfassen Sie zunächst die ersten 6 Reiseteilnehmer und füllen Sie das Formular aus. Danach erhalten Sie eine Auftrags-Nummer. Speichern Sie dieses Ergebnis als Datei ab. Im Anschluss bitte die nächsten 6 Reiseteilnehmer erfassen und die anfangs erhaltene Auftrags-Nummer als Anlage hinzufügen. Als Anlage kann auch die Datei bzgl. der 1. Auftragsnummer hinzugefügt werden. So verfahren Sie weiter, bis Sie alle Reiseteilnehmer gemeldet haben.

Wo finde ich meinen Sicherungsschein?

Der Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Der Sicherungsschein ist enthalten, wenn eine Pauschalreise gebucht ist, und gilt nicht für gebuchte Einzelleistungen. Die Reisebestätigung / Rechnung ist über das Dokumentencenter abrufbar.

Wie gelange ich an meinen Sicherungsschein, wenn ich meine Reisebestätigung nicht mehr finden kann?

Bitte wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an folgende Service-Hotline: 06171 – 65 65 190. Hinweis für Reisebüros: Sie können in Ihrem Reservierungssystem für die betroffenen Buchungen mit Aktion „DR“ (im Fall von TOMA) nochmals eine Bestätigung / Rechnung samt Sicherungsschein drucken lassen und dem Kunden zukommen lassen.

Ist der Travelguide aktuell erreichbar?

Die Travelguide-Webseite ist erreichbar, allerdings ist ein Login nicht möglich. Downloads aus dem App Store sind nicht mehr möglich.

Zurich beauftragt DER Touristik mit Transfer zu den Flughäfen der Thomas Cook Deutschland-Gäste in einigen Regionen. Aktuellste Informationen hierzu finden Sie unter https://www.zurich.de/de-de/services/thomas-cook

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2. Oktober 2019

Fragen und Antworten zur aktuellen Situation nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens (Stand 02.10.19 12:30 Uhr)

Das Thomas Cook Team bittet um Verständnis, dass sie Einzelfragen von betroffenen Kunden zum Verfahrensstand nicht beantworten können, aber sie bemühen sich, diese Fragen- und Antwortenliste laufend zu ergänzen und zu aktualisieren. Sie finden weitere Hinweise zur Reise- bzw. Schadenabwicklung unter :

www.kaera-ag.de

Wie ist der aktuelle Stand?

Die vorläufigen Insolvenzverwalter haben sich sofort vor Ort einen ersten Überblick über die aktuelle Lage verschafft. Trotz der schwierigen Situation gibt es für Thomas Cook Deutschland durchaus Perspektiven und Chancen für die Zukunft. Geeignete Maßnahmen zur Fortführung der einzelnen Unternehmensteile werden nun sukzessive ausgearbeitet. Das Hauptaugenmerk der vorläufigen Insolvenzverwalter liegt neben der Stabilisierung der Unternehmen darauf, sich um die betroffenen Kunden zu kümmern und für sie schnellstmöglich Lösungen zu finden.

Wichtige Information an Verbraucher aus aktuellem Anlass:

Derzeit gibt es eine böse Email-Betrugsmasche: Diese Email ist als offizielle Nachricht von Thomas Cook deklariert mit dem Betreff: ‚Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise.‘ Darin werden sensible Daten abgefragt, beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten. Achtung – wichtiger Hinweis: Thomas Cook hat zu keiner Zeit Emails dieser Art an Kunden verschickt. Bitte ignorieren Sie diese Mails und löschen diese.

Neue Internetseite unter https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/start

Ab sofort finden Sie aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen unter https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/start

Was bedeutet die Insolvenz der Thomas Cook GmbH für die Reisenden?

Das bedeutet zunächst einmal Unannehmlichkeiten, für die sich das Unternehmen und seine 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland in aller Form um Entschuldigung bitten. Das Wichtigste zuerst: Reisende vor Ort können ihren Urlaub planmäßig zu Ende führen, Reisen mit geplanter Abreisebis einschließlich 31. Oktober 2019 können aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden, für alle anderen Kunden wird mit Hochdruck nach einer Lösung gesucht.

Warum wurde Insolvenz angemeldet?

Der Gesamtgruppe unter der Thomas Cook Group plc in Großbritannien ist es trotz monatelangen Verhandlungen mit Kapitalgebern am Ende nicht gelungen, ein tragfähiges Finanzierungskonzept für die Zukunft zu vereinbaren. Wegen der engen Verflechtungen der deutschen Thomas Cook Gesellschaften mit der Gesamtgruppe war es mangels einer ausreichenden Fortführungsprognose notwendig, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.

Welche Teile des Thomas Cook Konzerns sind von der Insolvenz betroffen?

Die Thomas Cook GmbH, mit 2.000 Beschäftigten Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, hat am Mittwoch, den 25.09.2019, beim Amtsgericht Bad Homburg für sich und zwei ihrer Tochtergesellschaften, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher & Öger Tours GmbH, Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht ist am gleichen Tag den Anträgen gefolgt und hat erfahrene Sanierungsexperten von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Über das Vermögen der Thomas Cook International AG mit Sitz in Pfäffikon in der Schweiz wurde am 1. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die TCI ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der britischen Thomas Cook Group plc.

Welche Veranstaltermarken sind von der Insolvenz betroffen?

Betroffen sind die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin. Aldiana ist von der Insolvenz nicht betroffen.

Ist Aldiana ebenfalls von der Insolvenz betroffen?

Nach der Insolvenz der Thomas Cook Group und ihrer deutschen Veranstalter hat sich die Aldiana GmbH im Tagesgeschäft von ihrem Minderheitsgesellschafter gelöst und eigenständig aufgestellt. Die Flüge werden jetzt direkt von Aldiana eingebucht und mit den Fluggesellschaften abgerechnet. Die Betreuung der Reisebüros erfolgt ausschließlich über das Aldiana-Vertriebsteam. Die Provisionen werden wie bisher direkt mit den Vertriebspartnern abgerechnet.

Was bedeutet das Condor Schutzschirmverfahren?

Um sich von möglichen Forderungen der insolventen Konzernmutter Thomas Cook Group plc zu befreien und sich aus dem Konzernverbund zu lösen, beabsichtigt die Condor Flugdienst GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zu stellen. Das Schutzschirmverfahren ist eine Besonderheit des deutschen Insolvenzrechts, das in Fällen mit einer positiven Aussicht auf eine erfolgreiche Restrukturierung von Gericht gewährt werden kann. Darüber hinaus wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt werden, in dem die wesentlichen Gläubigergruppen wie die Lieferanten, Arbeitnehmer und Flughafenbetreiber vertreten sein werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter: https://condor-newsroom.condor.com/de/de/news-artikel/bundesbuergschaft-fuer-ueberbrueckungskredit-zugesagt/

Was ist der Unterschied zwischen einer Thomas Cook International Buchung und einer Thomas Cook Buchung?

Thomas Cook International Buchungen sind Reisen mit der Gesellschaft Thomas Cook International AG (TCI). Bitte entnehmen Sie Ihrer Reisebestätigung, mit welcher Gesellschaft Sie gebucht haben.

Wird es die deutschen Traditionsmarken Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen weiterhin geben?

Der gerichtliche Schritt einer Insolvenzanmeldung ließ sich zum 25.09.2019 aufgrund der Insolvenz der Thomas Cook Group nicht mehr vermeiden. Das Thomas Cook Team ist aber zuversichtlich, dass es eine Chance gibt diese Traditionsmarken wieder am Markt anbieten zu können.

Was geschieht mit meiner bereits gebuchten Reise in folgenden Fällen?

Ich habe eine Reise mit Reisedatum bis zum 31.10.2019

Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 kann die Durchführung der Reise nicht garantiert werden.

  • Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten
  • Eine Information an die betroffenen anreisenden Gäste erfolgt sukzessive nach Reisetermin per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro
  • Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen (inkl. TIP-Flug Buchungen)
  • Ob und in welchen Ausnahmefällen Nur-Flug Buchungen stattfinden können, wird im Einzelfall geprüft. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet.
  • Nur-Flug Buchungen, bei denen es sich nicht um Linienflüge handelt, wurden bis zu Reisetermin 31.10.2019 per SMS informiert. Diese Flüge können nicht angetreten werden und sie sind aufgrund einer gebuchten Einzelleistung leider nicht versichert. Eine Information per E-Mail erfolgt zusätzlich sukzessive nach Reisetermin.

Aus welchem Grund haben Sie die Termine für nicht stattfindende Reisen vom 13.10.2019 auf den 31.10.2019 geschoben?

Die von der Insolvenz betroffenen Thomas Cook Gesellschaften wollen ebenso wie die bestellten Insolvenzverwalter Schaden und Unannehmlichkeiten für Thomas Cook Kunden und Vertriebspartner so gering wie möglich halten. Viele Thomas Cook Kunden fragen sich in der beginnenden Herbstferienzeit, ob sie ihre Reise antreten können. Durch die Verlängerung des Zeitraums bis zum 31.10.2019 erhöht sich die Planungssicherheit sowohl für die Kunden als auch für die Reisebüros. So können betroffene Kunden nun beispielsweise eine neue Reise bei einem anderen Anbieter buchen und ihren Urlaub antreten. Auch Reisebüros können damit auf andere Anbieter ausweichen.

Was passiert mit meiner Reise mit Reisedatum bis zum 31.10.2019, die ich bei der Thomas Cook International AG (TCI) gebucht habe?

Über das Vermögen der Thomas Cook International AG mit Sitz in Pfäffikon in der Schweiz wurde am 1. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die TCI ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der britischen Thomas Cook Group plc. Sobald der Insolvenzverwalter bestellt wurde, wird dieser entscheiden, wie mit den Buchungen ab 01.11.2019 verfahren wird. Alle Abreisen bis 31.10.2019 wurden bereits abgesagt. Eine Informationen bezüglich des weiteren Vorgehens erfolgt baldmöglichst.

Was passiert bei Neubuchungen über andere Reiseveranstalter?

Neubuchungen über andere Reiseveranstalter sind für die abgesagten Reisen bis zum 31.10.2019 möglich. In Bezug auf die abgesagte Reise prüft KAERA die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren. Für alle betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de.

Ich möchte meinen Linienflug – der als Nur-Flug gebucht ist – antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?

Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann. Dem Thomas Cook Team ist bewusst, dass diese Frage sehr dringlich ist, bittet aber noch um etwas Geduld, da sie sich in Klärung mit der Insolvenzversicherung befinden.

Ich möchte meinen gebuchten Linienflug – der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist – antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?

Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann. Dem Thomas Cook Team ist bewusst, dass diese Frage sehr dringlich ist, bittet aber noch um etwas Geduld, da sie sich in Klärung mit der Insolvenzversicherung befinden. Auch die Frage, ob im Falle der Inanspruchnahme der Flugleistung, die heraus gelöste Hotel- Einzelleistung noch insolvenzversichert wäre, wird mit sehr hoher Priorität geprüft.

Wohin sollen sich betroffene Gäste mit Abreisedatum bis einschließlich 31.10.2019 wenden?

Die Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Dieser befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist vom Gast zu melden und / oder bei allen Schriftwechseln anzugeben. Alle betroffenen Gäste mit Ansprüchen müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.11.2019

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.11.2019 wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzverwalter die weitere Vorgehensweise geprüft. Buchungen können derzeit aus technischen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden.

Über Thomas Cook gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen

Gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen über TOC SHIP mit Abreisen bis inkl. 07.10.2019 können gesichert reisen, da Thomas Cook hier als Reisevermittler auftritt. Die Gäste wurden zum Teil irrtümlich angeschrieben, dass die Reisen nicht stattfinden können. Die Gäste werden telefonisch informiert. Für diese Gäste ist der Reisepreis seitens TC an den jeweiligen Leistungsträger im Vorfeld komplett bezahlt worden und alle Gäste sind im Besitz ihrer Reiseunterlagen. Reisen mit Flug: In allen Fällen wurde der Reederei-Flug gebucht. Ebenso reisen die Kunden nicht mit TC-Reiseunterlagen, sondern mit den Original-Reiseunterlagen des Reeders, die an Bord und für den Flug akzeptiert werden.
Ebenso gilt: Für ca. 95% aller über TOC SHIP gebuchten Gäste mit Kreuzfahrtbeginn bis ca. 20.10.2019 ist die Durchführung der Reise ebenfalls gesichert. Das Thomas Cook ServiceCenter Kreuzfahrten kontaktiert das buchende Reisebüro, um die Durchführung der Reise zu bestätigen. Die TC Kreuzfahrten Service-Center ist per E-Mail erreichbar, jedoch kann zu Abfahrten nach dem 20.10.2019 aktuell keine verbindliche Auskünft erteilt werden. Bitte sehen Sie von Mail-Anfragen für diese Abfahrten ab. Alle Bestands-Buchungen sind aktuell aktiv. Ich hatte eine Reise mit Reisedatum am 23.09.2019 und 24.09.2019 (vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens) und konnte diese dementsprechend nicht antreten Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Ich habe meine Reise am 23.09.2019 angetreten. Was gilt es nun zu beachten?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist:www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Welche Reiseart ist versichert?

Die Absicherung über den Sicherungsschein besitzt nur die Gültigkeit für eine gebuchte Pauschalreise. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reisearten (z. B. Flug und Unterkunft). Nicht versichert sind gebuchte Einzelleistungen wie z. B. Nur-Flug- oder Nur-Hotelbuchungen.

Wie können Kunden, deren Reise nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist, ihre Forderungen anmelden?

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Sicherungsschein. Kunden, deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben. Entsprechende Informationen werden dann auch auf der Internetseite https://thomascook.insolvenz-solution.de/start zur Verfügung gestellt.

Was passiert mit gebuchten Einzelleistungen? (Zum Beispiel mit Nur-Hotelbuchungen und Nur-Flugbuchungen?)

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Sicherungsschein. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall ob Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein vorliegt. Alle Nur-Flug Gäste der Marken TIP, OGE Flug, NEC ONE, die sich im Zielgebiet befinden, können nicht mehr regulär rückbefördert werden, da in diesen Fällen kein Sicherungsschein existiert. Nur-Flug Gäste der Marken TOC NET und TOC Flug sind im Besitz eines Linienflugtickets und können Ihren Rückflug antreten.

Wann werden die bestehenden Buchungen storniert? Kann eine bestehende Buchung auf andere Veranstalter umgebucht werden?

Buchungen können derzeit aus technischen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden.

Warum können derzeit keine bestehenden Buchungen storniert oder geändert werden? Welche

Stornostaffel gilt, sollten Buchungen wieder stornierbar sein? Buchungen können derzeit aus technischen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden. Weitere Informationen erhalten Sie baldmöglichst.

Wie können Optionsbuchungen storniert werden und was passiert mit Request Buchungen?

Alle Optionsbuchungen bis zum 31.10.2019 werden aufgrund der aktuellen Situation systemisch storniert. Request Buchungen werden nicht bestätigt. Gruppenbuchungen in Option werden im Einzelfall geprüft und bearbeitet. Bitte wenden sie sich an die Gruppenabteilung unter Tel.: 06171 – 65 65 310.

Warum habe ich noch keine Information erhalten, dass meine Reise abgesagt wurde?

Die Kundeninformation erfolgt sukzessive nach Reisedatum. Alle Gäste mit Reiseantritt bis einschließlich 31.10.2019 wurden bereits per E-Mail informiert. Ausgenommen davon sind einige Nur-Flugbuchungen und österreichische Buchungen, für die die Vorgehensweise noch in Abstimmung ist.

Ich habe eine Frage zu meiner Reise. An welche Service-Hotline kann ich mich hierzu wenden?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu abgesagten Reise etc. an folgende Service-Hotline: 06171 – 65 65 190. Das Thomas Cook Team bittet um Verständnis, dass Einzelfragen von betroffenen Kunden zum Verfahrensstand nicht beantwortet werden können, aber dieser Fragenkatalog wird laufend ergänzt und aktualisiert. Sie finden weitere Hinweise zur Reise- bzw. Schadenabwicklung unter www.kaera-ag.de.

Werden offene Beträge per Lastschrift / Kreditkarte eingezogen?

Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen derzeit nicht. Überweisungen seitens der Kunden sollen nicht getätigt werden.

Was gilt es bei der Zahlart Ratenzahlung (BillPay) zu beachten?

In diesem Fall hat der Kunde einen Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister BillPay GmbH geschlossen. Es gelten die in diesem Vertrag mit der BillPay GmbH stehenden Bedingungen. Alle Gäste mit Anreisen bis 31.10.2019 werden von BillPay per E-Mail sukzessive über das weitere Vorgehen benachrichtigt.

Wer kommt für bereits gezahlte Reisen (inkl. Anzahlungen) auf?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub von einem Hotelier, Transferagentur oder Airline aufgefordert werden, Leistungen erneut zu zahlen?

Zurich sichert im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Zielgebiet. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise. Der zuständige Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland hat die KAERA AG mit der Abwicklung beauftragt: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche im Insolvenzverfahren.

Thomas Cook hat eine entsprechende Bestätigung zur Sicherung der Hotel- und Flugkosten an die Hoteliers und Fluggesellschaften versendet, so dass keine Zahlungen von Kundenseite aus vorgenommen werden sollen. Bitte verweisen Sie auf diese Bestätigung, sollten Sie vom Hotelier oder der Fluggesellschaft darauf angesprochen werden. Hier finden Sie die Bestätigungen in deutscher und englischer Sprache:

Gäste die für ihre Reise keinen Sicherungsschein haben, sind von dieser Regelung ausgeschossen. Dies bedeutet, dass hier bereits gezahlte Leistungen nicht versichert sind und etwaige anfallende Kosten vor Ort vom Kunden zu tragen sind.

Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub an einen Hotelier, Transferagentur oder Airline Leistungen gezahlt haben, da sie hierzu aufgefordert wurden?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Rückreisende Gäste

Zurich sichert im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Zielgebiet. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise. Thomas Cook hat eine entsprechende Bestätigung zur Sicherung der Hotel- und Flugkosten an die Hoteliers und Fluggesellschaften versendet, so dass dadurch alle Pauschalreisen der Gäste, die sich im Zielgebiet befinden, regulär bis zum geplanten Ende durchgeführt werden.

Hinweis für Nur-Flug Gäste, die bereits im Zielgebiet sind:

Alle Nur-Flug Gäste der Marken TIP, OGE Flug, NEC ONE können nicht mehr regulär rückbefördert werden, da in diesen Fällen kein Sicherungsschein existiert. Nur-Flug Gäste der Marken TOC NET und TOC Flug sind im Besitz eines Linienflugtickets und können Ihren Rückflug antreten.

Wird Connected Service weiterhin die hauptsächliche Kontaktmöglichkeit für Sie im Urlaub sein?

Der Connected Service ist derzeit nur eingeschränkt unter der Thomas Cook Signature Connected Service Hotline erreichbar: 0049 – 6171 65 6161 oder unter der Connected Service Hotline (inkl. USA): 0049 – 305 516 556 11 (via SMS und Telefon).

Wie lauten die Kontaktdaten der Insolvenzversicherung?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. Telefon: +49 6172- 99 76 11 23. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Der von der Zurich Insurance plc beauftragte Dienstleister KAERA ist unter www.kaera-ag.de erreichbar. Wie ist das Formular auszufüllen?

KAERA bittet Sie, die Schadenmeldung über ein Webformular zu übermitteln, da dies den Bearbeitungsprozess beschleunigt. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Reisebüro, Verwandten oder Freunden bei der Eingabe Ihrer Informationen unterstützen.

Es gibt auf der o.g. Internetseite zwei Optionen zu dem Formular zu gelangen:

1. Scrollen Sie etwas runter und klicken Sie auf den dunkelblauen Kasten
– „Schnelleinstieg Abwicklungsstelle der Zurich Insurance plc“
– Dann auf „Thomas Cook GmbH Abwicklungsstelle zur Reisepreis Versicherung“
– Scrollen und dann auf „Zur Schadenanzeige von Thomas Cook GmbH“
– >Hier geht es zur Zustimmungserklärung der Reisenden und anschließend zum Ausfüllen der Schadenanzeige<

2. Scrollen Sie etwas runter und klicken Sie im hellblau hinterlegten Bereich auf
– „AKTUELLES 25. September 2019 – Informationen zur Insolvenz der Thomas Cook GmbH“ auf den Doppelpfeil
– Sie gelangen wie in Option 1 auf die Seite: „Abwicklungsstelle zur Reisepreis-Versicherung für Thomas Cook GmbH“
– Scrollen und dann auf „Zur Schadenanzeige von Thomas Cook GmbH“
– >Hier geht es zur Zustimmungserklärung der Reisenden und anschließend zum Ausfüllen der Schadenanzeige<

Im Anschluss muss das Webformular unter dem soeben genannten Link ausgefüllt werden. Für den Upload über das Webformular benötigen Sie die folgenden Dokumente

– Vollständige Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters
– Nachweis über die Anzahlung des Reisepreis
– Nachweis über die Restzahlung des Reisepreis
– Erklärung und Unterschriften der Reisenden zur Zahlung der Kundengelder
– Sicherungsschein

Wie sind Schadenmeldungen von mehr als 6 Personen auszufüllen?

Bitte erfassen Sie zunächst die ersten 6 Reiseteilnehmer und füllen Sie das Formular aus. Danach erhalten Sie eine Auftrags-Nummer. Speichern Sie dieses Ergebnis als Datei ab. Im Anschluss bitte die nächsten 6 Reiseteilnehmer erfassen und die anfangs erhaltene Auftrags-Nummer als Anlage hinzufügen. Als Anlage kann auch die Datei bzgl. der 1. Auftragsnummer hinzugefügt werden. So verfahren Sie weiter, bis Sie alle Reiseteilnehmer gemeldet haben.

Wo finde ich meinen Sicherungsschein?

Der Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Der Sicherungsschein ist enthalten, wenn eine Pauschalreise gebucht ist, und gilt nicht für gebuchte Einzelleistungen. Die Reisebestätigung / Rechnung ist über das Dokumentencenter abrufbar.

Wie gelange ich an meinen Sicherungsschein, wenn ich meine Reisebestätigung nicht mehr finden kann?

Bitte wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an folgende Service-Hotline: 06171 – 65 65 190. Hinweis für Reisebüros: Sie können in Ihrem Reservierungssystem für die betroffenen Buchungen mit Aktion „DR“ (im Fall von TOMA) nochmals eine Bestätigung / Rechnung samt Sicherungsschein drucken lassen und dem Kunden zukommen lassen.

Ist der Travelguide aktuell erreichbar?

Die Travelguide-Webseite ist erreichbar, allerdings ist ein Login nicht möglich. Downloads aus dem App Store sind nicht mehr möglich.

Zurich beauftragt DER Touristik mit Transfer zu den Flughäfen der Thomas Cook Deutschland-Gäste in diesen Regionen. Aktuellste Informationen hierzu finden Sie unter https://www.zurich.de/de-de/services/thomas-cook

  • Dominikanischen Republik
  • Balearen
  • Kanaren
  • Madeira
  • Faro
  • Jerez de la Frontera
  • Malaga

Die Zurich Versicherung geht den nächsten Schritt bei der Hilfe für die betroffenen Urlauber. So hat Zurich nun DER Touristik beauftragt, den Transfer zu den Flughäfen in der Dominikanischen Republik zu organisieren. Die DER Touristik setzt hierfür ihre Zielgebietsagentur vor Ort ein. Alle Reisenden vonThomas Cook Deutschland, die sich aktuell in der Dominikanischen Republik befinden, werden Ihre Transferinformationen über die Zielgebietsagentur der DER Touristik erhalten. Die DER Touristik hat die Vorbereitung für eine schnelle Lösung gestartet. Zudem wird DER Touristik ab dem 28.09.2019 auch die Transfers in Mallorca, Menorca und Ibiza organisieren. Auch der Transfer in den Kanaren wird ab dem 28.09.2019 sichergestellt.

Für Flughafentransfers auf Madeira und in Faro wird DER ab 30.09.2019 eingesetzt. (Am 29.09.2019 können hierfür an beiden Destinationen Taxikosten bis 50,- Euro eingereicht werden). Ab dem 01.10.2019 übernimmt DER Touristik auch die Transporte zum Flughafen Jerez. Auch in Malaga übernimmt DER ab dem 02.10.2019 den Flughafentransfer.

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Eine wichtige Information für Sie aus aktuellem Anlass:
Derzeit gibt es eine böse Betrugsmache, bei der Kunden die im Zuge der Insolvenz von Thomas Cook betroffen sind, per E-Mail kontaktiert werden. Diese E-Mail ist als offizielle Nachricht von Thomas Cook deklariert mit dem Betreff: Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise. Darin werden sensible Kundendaten abgefragt, beispielsweise Passdaten.
Achtung – wichtiger Hinweis: Thomas Cook hat zu keiner Zeit E-Mails dieser Art an Kunden verschickt. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails und löschen diese.

28. September 2019

Fragen und Antworten zur aktuellen Situation nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens (Stand 28.09.19 16:30 Uhr)

Welche Teile des Thomas Cook Konzerns sind von der Insolvenz betroffen?

In der Nacht von Sonntag auf Montag hat der Vorstand der Thomas Cook Group beschlossen, die Insolvenz der britischen Gesellschaften, einschließlich der britischen Fluggesellschaft, zu beantragen. Am 25.09. wurden Insolvenzanträge für die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gestellt.

Welche Veranstaltermarken sind von der Insolvenz betroffen?

Betroffen sind die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin. Aldiana ist von der Insolvenz nicht betroffen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International AG eine Insolvenz beantragen wird.

Ist Aldiana ebenfalls von der Insolvenz betroffen?

Aldiana ist von der Insolvenz nicht betroffen. Die Thomas Cook Group ist mit 42 Prozent Minderheitsgesellschafter der Aldiana GmbH; die Mehrheit von 58 Prozent hält die Schweizer Immobiliengesellschaft LMEY Investments AG, die auch die Finanzierung des Unternehmens sicherstellt. Was mit den Thomas-Cook-Anteilen an Aldiana passiert entscheidet der Insolvenzverwalter. Es laufen bereits Gespräche mit mehreren potenziellen Investoren über die Übernahme der Thomas Cook Anteile. Den Ergebnissen dieser Gespräche können wir nicht vorgreifen.

Was bedeutet das Condor Schutzschirmverfahren?

Um sich von möglichen Forderungen der insolventen Konzernmutter Thomas Cook Group plc zu befreien und sich aus dem Konzernverbund zu lösen, beabsichtigt die Condor Flugdienst GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zu stellen.Das Schutzschirmverfahren ist eine Besonderheit des deutschen Insolvenzrechts, das in Fällen mit einer positiven Aussicht auf eine erfolgreiche Restrukturierung von Gericht gewährt werden kann. Darüber hinaus wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt werden, in dem die wesentlichen Gläubigergruppen wie die Lieferanten, Arbeitnehmer und Flughafenbetreiber vertreten sein werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter: https://condor-newsroom.condor.com/de/de/news-artikel/bundesbuergschaft-fuer-ueberbrueckungskredit-zugesagt/

Was ist der Unterschied zwischen einer Thomas Cook International Buchung und einer Thomas Cook Buchung?

Thomas Cook International Buchungen sind Reisen die mit der Gesellschaft Thomas Cook International AG. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International eine Insolvenz beantragen wird. Thomas Cook Buchungen sind Buchungen der Thomas Cook Touristik GmbH. Für diese Gesellschaft wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Bitte entnehmen Sie Ihrer Reisebestätigung mit welcher Gesellschaft Sie gebucht haben.

Wird es die deutschen Traditionsmarken Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen weiterhin geben?

Der gerichtliche Schritt einer Insolvenzanmeldung ließ sich zum gestrigen Zeitpunkt aufgrund der Insolvenz der Thomas Cook Group nicht mehr vermeiden. Die Thomas Cook GmbH ist aber zuversichtlich, dass es eine Chance gibt, die Traditionsmarken wieder am Markt anbieten zu können.

Was geschieht mit meiner bereits gebuchten Reise in folgenden Fällen?

Ich habe eine Reise mit Reisedatum bis zum 31.10.2019

Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Hinweis für Reisebüros: Diese Regelung betrifft ebenfalls die Dynamischen Pauschalreisen (X und Y-Buchungen der oben genannten Veranstaltermarken)

  • Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten
  • Eine Information an die betroffenen anreisenden Gäste erfolgt sukzessive nach Reisetermin per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro
  • Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen (inkl. TIP-Flug Buchungen)
  • Ob und in welchen Ausnahmefällen Nur-Flug Buchungen stattfinden können, wird im Einzelfall geprüft. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet.
  • Nur-Flug Buchungen, bei denen es sich nicht um Linienflüge handelt, wurden bis zu Reisetermin 31.10. per SMS informiert. Diese Flüge können nicht angetreten werden und sie sind aufgrund einer gebuchten Einzelleistung leider nicht versichert. Eine Information per E-Mail erfolgt zusätzlich sukzessive nach Reisetermin.

Ich habe ein Reise mit Reisedatum bis zum 31.10.2019 bei der Thomas Cook International AG (TCI)

Für Gäste aller Veranstaltermarken der Thomas Cook International AG (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise somit nicht antreten.

Was passiert bei Neubuchungen über andere Reiseveranstalter?

Neubuchungen über andere Reiseveranstalter sind für die abgesagten Reisen bis zum 31.10. möglich. In Bezug auf die abgesagte Reise prüft KAERA die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche
zum Insolvenzverfahren. Alle betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de.

Ich möchte meinen gebuchten Linienflug – der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist – antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?

Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann. Informationen zu diesem Thema erfolgen schnellstmöglich.

Wohin sollen sich betroffene Gäste mit Abreisedatum bis einschließlich 31.10. wenden?

Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Dieser befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist vom Gast zu melden und / oder bei allen Schriftwechseln anzugeben. Alle betroffenen Gäste mit Ansprüchen müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.11.2019

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.11. wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Über Thomas Cook gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen

Gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen über TOC SHIP mit Abreisen bis inkl. 07.10.19 können gesichert reisen, da Thomas Cook hier als Reisevermittler auftritt. Die Gäste wurden zum Teil irrtümlich angeschrieben, dass die Reisen nicht stattfinden können. Die Gäste werden telefonisch informiert. Für diese Gäste ist der Reisepreis seitens TC an den jeweiligen Leistungsträger im Vorfeld komplett bezahlt worden und alle Gäste sind im Besitz ihrer Reiseunterlagen. Reisen mit Flug: In allen Fällen wurde der Reederei-Flug gebucht. Ebenso reisen die Kunden nicht mit
TC-Reiseunterlagen, sondern mit den Original-Reiseunterlagen des Reeders, die an Bord und für den Flug akzeptiert werden.

Ich hatte eine Reise mit Reisedatum am 23.09. und 24.09. (vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens) und konnte diese dementsprechend nicht antreten

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Ich habe meine Reise am 23.09. angetreten. Was gilt es nun zu beachten?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Welche Reiseart ist versichert?

Die Absicherung über den Sicherungsschein besitzt nur die Gültigkeit für eine gebuchte Pauschalreise. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reisearten (z. B. Flug und Unterkunft). Nicht versichert sind gebuchte Einzelleistungen wie z. B. Nur-Flug- oder Nur-Hotelbuchungen.

Was passiert mit gebuchten Einzelleistungen? (Zum Beispiel mit Nur-Hotelbuchungen und Nur-Flugbuchungen?)

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Insolvenzsicherungsschein. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall ob Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein vorliegt.

Welche Leistungen sind nicht versichert?

Kein Versicherungsschutz besteht für z. B. Versicherungsprämien von Reiseschutz, Rechtsanwaltskosten, Kreditkartengebühren, Portokosten und sonstige Auslagen. Bei den genannten Kosten handelt es sich nicht um Leistungen der gebuchten Pauschalreise. Daher unterliegen diese Kosten nicht dem Versicherungsschutz zur Kundengeldabsicherung gem. § 651 r BGB.

Sind meine bereits gezahlten Kundengelder abgesichert?

Durch den bestehenden Versicherungsschutz zur Kundengeldversicherung sind sämtliche Anzahlungen auf den Reisepreis und Restreisepreiszahlungen aller Reiseteilnehmer des Reiseveranstalters bis zu einer Gesamtsumme von 110.000.000 € versichert.

Sind die deutschen Tochtergesellschaften von Thomas Cook Deutschland automatisch im Rahmen der 110.000.000 € Deckung mitversichert?

Ja, sämtliche Tochtergesellschaften von Thomas Cook Deutschland die Insolvenz angemeldet haben sind automatisch in der Deckung über 110.000.000 € mitversichert.

Wird die Deckung über 110.000.000 € ausreichen?

Wir gehen zur Zeit davon aus, dass die – im vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen – versicherte Haftungssumme von 110.000.000 € möglicherweise nicht ausreichen wird, um alle Ansprüche zu befriedigen.

Was passiert, wenn die 110.000.000 € nicht ausreichen?

Übersteigen die in einem Geschäftsjahr (01.11. – 30.10.) von einem Kundengeldabsicherer insgesamt zu erstattenden Beträge den Höchstbetrag von 110.000.000 EUR, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht. Die Rückholung aller Reisenden ist jedoch sichergestellt.

Wann werden die bestehenden Buchungen storniert? Kann eine bestehende Buchung auf andere Veranstalter umgebucht werden?

Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Warum können derzeit keine bestehenden Buchungen storniert oder geändert werden? Welche Stornostaffel gilt, sollten Buchungen wieder stornierbar sein?

Buchungen können derzeit aus insolvenzrechtlichen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden. Weitere Informationen erhalten Sie baldmöglichst.

Wie können Optionsbuchungen storniert werden und was passiert mit Request Buchungen?

Alle Optionsbuchungen bis zum 31.10. werden aufgrund der aktuellen Situation systemisch storniert. Request Buchungen werden nicht bestätigt.

Warum habe ich noch keinen Information erhalten, dass meine Reise abgesagt wurde?

Die Kundeninformation erfolgt sukzessive nach Reisedatum. Alle Gäste mit Reiseantritt bis einschließlich 05.10.19 wurden bereits per E-Mail informiert. Werden offene Beträge per Lastschrift / Kreditkarte eingezogen? Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen derzeit nicht. Überweisungen seitens der Kunden sollen nicht getätigt werden.

Was gilt es bei der Zahlart Ratenzahlung (BillPay) zu beachten?

In diesem Fall hat der Kunde einen Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister BillPay GmbH geschlossen. Es gelten die in diesem Vertrag mit der BillPay GmbH stehenden Bedingungen. Weitere Informationen hierzu folgen.

Wer kommt für bereits gezahlte Reisen (inkl. Anzahlungen) auf?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub von einem Hotelier, Transferagentur oder Airline aufgefordert werden, Leistungen erneut zu zahlen?

Zurich sichert im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Zielgebiet. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise. Thomas Cook hat eine entsprechende Bestätigung zur Sicherung der Hotel- und Flugkosten an die Hoteliers und Fluggesellschaften versendet, so dass keine Zahlungen von Ihrer Seite aus vorgenommen werden sollen. Bitte verweisen Sie auf diese Bestätigung, sollten Sie vom Hotelier oder derFluggesellschaft darauf angesprochen werden. Hier finden Sie die Bestätigungen in deutscher und englischer Sprache:

Gäste deren Reise keinen Sicherungsschein haben, sind von dieser Regelung ausgeschossen. Dies bedeutet, dass hier bereits gezahlte Leistungen nicht versichert sind und etwaige anfallende Kosten vor Ort vom Kunden zu tragen sind.

Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub an einen Hotelier, Transferagentur oder Airline Leistungen gezahlt haben, da sie hierzu aufgefordert wurden?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Rückreisende Gäste

Die Hotelpartner sowie die Transferagenturen und die Airline Partner haben eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für Gäste, die sich aktuell im Zielgebiet befinden und deren Reise einen Sicherungsschein enthält. Dadurch können alle Pauschalreisen der Gäste, die sich im Zielgebiet befinden, regulär bis zum geplanten Ende durchgeführt werden.

Was gilt es aktuell bei Transfers vom Hotel zum Flughafen zu beachten?

Zurich beauftragt DER Touristik mit Transfer zu den Flughäfen der Thomas Cook Deutschland-Gäste in diesen Regionen:

  • Dominikanischen Republik
  • Balearen
  • Kanaren

Die Zurich Versicherung geht den nächsten Schritt bei der Hilfe für die betroffenen Urlauber. So hat Zurich nun DER Touristik beauftragt, den Transfer zu den Flughäfen in der Dominikanischen Republik zu organisieren. Die DER Touristik setzt hierfür ihre Zielgebietsagentur vor Ort ein. Alle Reisenden von Thomas Cook Deutschland, die sich aktuell in der Dominikanischen Republik befinden, werden Ihre Transferinformationen über die Zielgebietsagentur der DER Touristik erhalten. Die DER Touristik hat die Vorbereitung für eine schnelle Lösung gestartet. Zudem wird DER Touristik ab dem 28.09.19 auch die Transfers in Mallorca, Menorca und Ibiza organisieren. Auch der Transfer in den Kanaren wird ab dem 28.09.19 sichergestellt.

Hinweis für Nur-Flug Gäste, die bereits im Zielgebiet sind: Alle Nur-Flug Gäste der Marken TIP, OGE

Flug, NEC ONE können nicht mehr regulär rückbefördert werden, da in diesen Fällen kein Sicherungsschein existiert. Nur-Flug Gäste der Marken TOC NET und TOC Flug sind im Besitz eines Linienflugtickets und können Ihren Rückflug antreten.

Wird Connected Service weiterhin die hauptsächliche Kontaktmöglichkeit für Sie im Urlaub sein?

Der Connected Service ist derzeit nur eingeschränkt unter der Thomas Cook Signature Connected Service Hotline erreichbar: 0049 – 6171 65 6161 oder unter der Connected Service Hoteline (inkl. USA): 0049 – 305 516 556 11 (via SMS und Telefon).

Wie lauten die Kontaktdaten der Insolvenzversicherung?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Der von der Zurich Insurance plc beauftragte Dienstleister KAERA ist unter www.kaera-ag.de erreichbar. Wie ist das Formular auszufüllen?

KAERA bittet Sie, die Schadenmeldung über ein Webformular zu übermitteln, da dies den Bearbeitungsprozess beschleunigt. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Reisebüro, Verwandten oder Freunden bei der Eingabe Ihrer Informationen unterstützen.

Es gibt auf der o.g. Internetseite zwei Optionen zu dem Formular zu gelangen:

1. Scrollen Sie etwas runter und klicken Sie auf den dunkelblauen Kasten

  • „Schnelleinstieg Abwicklungsstelle der Zurich Insurance plc“
  • Dann auf „Thomas Cook GmbH Abwicklungsstelle zur Reisepreis Versicherung“
  • Scrollen und dann auf „Zur Schadenanzeige von Thomas Cook GmbH“
  • >Hier geht es zur Zustimmungserklärung der Reisenden und anschließend zum Ausfüllen der Schadenanzeige<

2. Scrollen Sie etwas runter und klicken Sie im hellblau hinterlegten Bereich auf

  • „AKTUELLES 25. September 2019 – Informationen zur Insolvenz der Thomas Cook GmbH“ auf den Doppelpfeil
  • Sie gelangen wie in Option 1 auf die Seite: „Abwicklungsstelle zur Reisepreis-Versicherung für Thomas Cook GmbH“
  • Scrollen und dann auf „Zur Schadenanzeige von Thomas Cook GmbH“
  • >Hier geht es zur Zustimmungserklärung der Reisenden und anschließend zum Ausfüllen der Schadenanzeige<

Im Anschluss muss das Webformular unter dem soeben genannten Link ausgefüllt werden. Für den Upload über das Webformular benötigen Sie die folgenden Dokumente

  • Vollständige Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters
  • Nachweis über die Anzahlung des Reisepreis
  • Nachweis über die Restzahlung des Reisepreis
  • Erklärung und Unterschriften der Reisenden zur Zahlung der Kundengelder
  • Sicherungsschein

Kann ich meine einzureichenden Unterlagen auch als Screenshot oder Foto hochladen?

Ja, Sie können auch Fotos und z.B. Screenshots von Ihren Dokumenten erstellen und hochladen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen gut lesbar sind, da ansonsten keine Bearbeitung Ihrer Dokumente möglich ist und es zu unnötigen Verzögerungen kommt.

Wie sind Schadenmeldungen von mehr als 6 Personen auszufüllen?

Bitte erfassen Sie zunächst die ersten 6 Reiseteilnehmer und füllen Sie das Formular aus. Danach erhalten Sie eine Auftrags-Nummer. Speichern Sie dieses Ergebnis als Datei ab. Im Anschluss bitte die nächsten 6 Reiseteilnehmer erfassen und die anfangs erhaltene Auftrags-Nummer als Anlage hinzufügen. Als Anlage kann auch die Datei bzgl. der 1. Auftragsnummer hinzugefügt werden. So verfahren Sie weiter, bis Sie alle Reiseteilnehmer gemeldet haben.

Muss ich meine Schadenmeldung sofort einreichen?

Nein, Sie müssen Ihre Schadenanzeige nicht sofort einreichen. Sie haben zwar die Pflicht dies unverzüglich zu tun. Es kommt hier allerdings nicht auf einen Tag an. Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit.

Wie erfahre ich, ob ich einen Anspruch auf Auszahlung habe?

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Nachricht, ob ihre Unterlagen vollständig sind und ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung der Kundengelder haben.

Wo finde ich meinen Sicherungsschein?

Der Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Der Sicherungsschein ist enthalten, wenn eine Pauschalreise gebucht ist, und gilt nicht für gebuchte Einzelleistungen. Die Reisebestätigung / Rechnung ist über das Dokumentencenter abrufbar.

Wie gelange ich an meinen Sicherungsschein, wenn ich meine Reisebestätigung nicht mehr finden kann?

Bitte wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an folgende Service-Hotline: 06171 – 65 65 190.

Ist der Travelguide aktuell erreichbar?

Die Travelguide-Webseite ist erreichbar, allerdings ist ein Login nicht möglich. Downloads aus dem App Store sind nicht mehr möglich.

***

27. September 2019

Fragen und Antworten zur aktuellen Situation nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens (Stand 27.09.19 19:00 Uhr)

Welche Teile des Thomas Cook Konzerns sind von der Insolvenz betroffen?

In der Nacht von Sonntag auf Montag hat der Vorstand der Thomas Cook Group beschlossen, die Insolvenz der britischen Gesellschaften, einschließlich der britischen Fluggesellschaft, zu beantragen. Am 25.09. wurden Insolvenzanträge für die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gestellt.

Welche Veranstaltermarken sind von der Insolvenz betroffen?

Betroffen sind die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin. Aldiana ist von der Insolvenz nicht betroffen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International AG eine Insolvenz beantragen wird.

Was ist der Unterschied zwischen einer Thomas Cook International Buchung und einer Thomas Cook Buchung?

Thomas Cook International Buchungen sind Reisen die mit der Gesellschaft Thomas Cook International AG. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International eine Insolvenz beantragen wird. Thomas Cook Buchungen sind Buchungen der Thomas Cook Touristik GmbH. Für diese Gesellschaft wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Bitte entnehmen Sie Ihrer Reisebestätigung mit welcher Gesellschaft Sie gebucht haben.

Wird es die deutschen Traditionsmarken Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen weiterhin geben?

Der gerichtliche Schritt einer Insolvenzanmeldung ließ sich zum gestrigen Zeitpunkt aufgrund der Insolvenz der Thomas Cook Group nicht mehr vermeiden. Die Thomas Cook GmbH ist aber zuversichtlich, dass es eine Chance gibt, die Traditionsmarken wieder am Markt anbieten zu können.

Was geschieht mit meiner bereits gebuchten Reise in folgenden Fällen?

Ich habe eine Reise mit Reisedatum bis zum 31.10.2019

Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Hinweis für Reisebüros: Diese Regelung betrifft ebenfalls die Dynamischen Pauschalreisen (X und Y-Buchungen der oben genannten Veranstaltermarken)

  • Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten
  • Eine Information an die betroffenen anreisenden Gäste erfolgt sukzessive nach Reisetermin per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro
  • Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen (inkl. TIP-Flug Buchungen)
  • Ob und in welchen Ausnahmefällen Nur-Flug Buchungen stattfinden können, wird im Einzelfall geprüft. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet.
  • Nur-Flug Buchungen, bei denen es sich nicht um Linienflüge handelt, wurden bis zu Reisetermin 31.10. per SMS informiert. Diese Flüge können nicht angetreten werden und sie sind aufgrund einer gebuchten Einzelleistung leider nicht versichert. Eine Information per E-Mail erfolgt zusätzlich sukzessive nach Reisetermin.

Ich habe ein Reise mit Reisedatum bis zum 31.10.2019 bei der Thomas Cook International AG (TCI)

Für Gäste aller Veranstaltermarken der Thomas Cook International AG (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise somit nicht antreten.

Was passiert bei Neubuchungen über andere Reiseveranstalter?

Neubuchungen über andere Reiseveranstalter sind für die abgesagten Reisen bis zum 31.10. möglich. In Bezug auf die abgesagte Reise prüft KAERA die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche
zum Insolvenzverfahren. Alle betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de.

Ich möchte meinen gebuchten Linienflug – der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist – antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?

Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann. Informationen zu diesem Thema erfolgen schnellstmöglich.

Wohin sollen sich betroffene Gäste mit Abreisedatum bis einschließlich 31.10. wenden?

Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Dieser befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist vom Gast zu melden und / oder bei allen Schriftwechseln anzugeben. Alle betroffenen Gäste mit Ansprüchen müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.11.2019

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.11. wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Über Thomas Cook gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen

Gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen über TOC SHIP mit Abreisen bis inkl. 07.10.19 können gesichert reisen, da Thomas Cook hier als Reisevermittler auftritt. Die Gäste wurden zum Teil irrtümlich angeschrieben, dass die Reisen nicht stattfinden können. Die Gäste werden telefonisch informiert. Für diese Gäste ist der Reisepreis seitens TC an den jeweiligen Leistungsträger im Vorfeld komplett bezahlt worden und alle Gäste sind im Besitz ihrer Reiseunterlagen. Reisen mit Flug: In allen Fällen wurde der Reederei-Flug gebucht. Ebenso reisen die Kunden nicht mit
TC-Reiseunterlagen, sondern mit den Original-Reiseunterlagen des Reeders, die an Bord und für den Flug akzeptiert werden.

Ich hatte eine Reise mit Reisedatum am 23.09. und 24.09. (vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens) und konnte diese dementsprechend nicht antreten

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Ich habe meine Reise am 23.09. angetreten. Was gilt es nun zu beachten?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Was passiert mit gebuchten Einzelleistungen? (Zum Beispiel mit Nur-Hotelbuchungen und Nur-Flugbuchungen?)

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Insolvenzsicherungsschein. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall ob Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein vorliegt.

Wann werden die bestehenden Buchungen storniert? Kann eine bestehende Buchung auf andere Veranstalter umgebucht werden?

Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Warum können derzeit keine bestehenden Buchungen storniert oder geändert werden? Welche Stornostaffel gilt, sollten Buchungen wieder stornierbar sein?

Buchungen können derzeit aus insolvenzrechtlichen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden. Weitere Informationen erhalten Sie baldmöglichst.

Wie können Optionsbuchungen storniert werden und was passiert mit Request Buchungen?

Alle Optionsbuchungen bis zum 31.10. werden aufgrund der aktuellen Situation systemisch storniert. Request Buchungen werden nicht bestätigt.

Warum habe ich noch keinen Information erhalten, dass meine Reise abgesagt wurde?

Die Kundeninformation erfolgt sukzessive nach Reisedatum. Alle Gäste mit Reiseantritt bis einschließlich 02.10.19 wurden bereits per E-Mail informiert.

Werden offene Beträge per Lastschrift / Kreditkarte eingezogen?

Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen derzeit nicht. Überweisungen seitens der Kunden sollen nicht getätigt werden.

Was gilt es bei der Zahlart Ratenzahlung (BillPay) zu beachten?

In diesem Fall hat der Kunde einen Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister BillPay GmbH geschlossen. Es gelten die in diesem Vertrag mit der BillPay GmbH stehenden Bedingungen.

Wer kommt für bereits gezahlte Reisen (inkl. Anzahlungen) auf?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Was passiert mit Hotelkosten, die durch den Gast vor Ort geleistet werden mussten, da der Hotelier sonst den Gast nicht länger akzeptiert hätte?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub von einem Hotelier, Transferagentur oder Airline aufgefordert werden, Leistungen erneut zu zahlen?

Die Hotelpartner sowie die Transferagenturen und die Airline Partner haben eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für Gäste deren Reise ein Sicherungsschein enthält. Dadurch können alle Pauschalreisen der Gäste, die sich im Zielgebiet befinden, regulär bis zum geplanten Ende durchgeführt werden. Die Kostenübernahmeerklärung können Sie unter folgendem Link abrufen:

Gäste deren Reise keinen Sicherungsschein haben, sind von dieser Regelung ausgeschossen. Dies bedeutet, dass hier bereits gezahlte Leistungen nicht versichert sind und etwaige anfallende Kosten vor Ort vom Kunden zu tragen sind.

Rückreisende Gäste

Die Hotelpartner sowie die Transferagenturen und die Airline Partner haben eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für Gäste, die sich aktuell im
Zielgebiet befinden und deren Reise einen Sicherungsschein enthält. Dadurch können alle Pauschalreisen der Gäste, die sich im Zielgebiet befinden, regulär bis zum geplanten Ende durchgeführt werden.

Wird Connected Service weiterhin die hauptsächliche Kontaktmöglichkeit für Sie im Urlaub sein?

Der Connected Service ist derzeit nur eingeschränkt unter der Thomas Cook Signature Connected Service Hotline erreichbar: 0049 – 6171 65 6161 oder unter der Connected Service Hoteline (inkl. USA): 0049 – 305 516 556 11 (via SMS und Telefon).

Wie lauten die Kontaktdaten der Insolvenzversicherung?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Der von der Zurich Insurance plc beauftragte Dienstleister KAERA ist unter www.kaera-ag.de erreichbar. Wie ist das Formular auszufüllen?

KAERA bittet Sie, die Schadenmeldung über ein Webformular zu übermitteln, da dies den Bearbeitungsprozess beschleunigt. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Reisebüro, Verwandten oder Freunden bei der Eingabe Ihrer Informationen unterstützen.

Es gibt auf der o.g. Internetseite zwei Optionen zu dem Formular zu gelangen:

1. Scrollen Sie etwas runter und klicken Sie auf den dunkelblauen Kasten

  • „Schnelleinstieg Abwicklungsstelle der Zurich Insurance plc“
  • Dann auf „Thomas Cook GmbH Abwicklungsstelle zur Reisepreis Versicherung“
  • Scrollen und dann auf „Zur Schadenanzeige von Thomas Cook GmbH“
  • >Hier geht es zur Zustimmungserklärung der Reisenden und anschließend zum Ausfüllen der Schadenanzeige<

2. Scrollen Sie etwas runter und klicken Sie im hellblau hinterlegten Bereich auf

  • „AKTUELLES 25. September 2019 – Informationen zur Insolvenz der Thomas Cook GmbH“ auf den Doppelpfeil
  • Sie gelangen wie in Option 1 auf die Seite: „Abwicklungsstelle zur Reisepreis-Versicherung für Thomas Cook GmbH“
  • Scrollen und dann auf „Zur Schadenanzeige von Thomas Cook GmbH“
  • >Hier geht es zur Zustimmungserklärung der Reisenden und anschließend zum Ausfüllen der Schadenanzeige<

Im Anschluss muss das Webformular unter dem soeben genannten Link ausgefüllt werden. Für den Upload über das Webformular benötigen Sie die folgenden Dokumente

  • Vollständige Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters
  • Nachweis über die Anzahlung des Reisepreis
  • Nachweis über die Restzahlung des Reisepreis
  • Erklärung und Unterschriften der Reisenden zur Zahlung der Kundengelder
  • Sicherungsschein

Wo finde ich meinen Sicherungsschein?

Der Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Der Sicherungsschein ist enthalten, wenn eine Pauschalreise gebucht ist, und gilt nicht für gebuchte Einzelleistungen. Die Reisebestätigung / Rechnung ist über das Dokumentencenter abrufbar.

Wie gelange ich an meinen Sicherungsschein, wenn ich meine Reisebestätigung nicht mehr finden kann?

Bitte wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an folgende Service-Hotline: 06171 – 65 65 190.

Ist der Travelguide aktuell erreichbar?

Die Travelguide-Webseite ist erreichbar, allerdings ist ein Login nicht möglich. Downloads aus dem App Store sind nicht mehr möglich.

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26. September 2019

Fragen und Antworten zur aktuellen Situation nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens (Stand 26.09.19 20:30 Uhr)

Welche Teile des Thomas Cook Konzerns sind von der Insolvenz betroffen?

In der Nacht von Sonntag auf Montag hat der Vorstand der Thomas Cook Group beschlossen, die Insolvenz der britischen Gesellschaften, einschließlich der britischen Fluggesellschaft, zu beantragen. Am 25.09. wurden Insolvenzanträge für die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gestellt.

Welche Veranstaltermarken sind von der Insolvenz betroffen?

Betroffen sind die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin. Aldiana ist von der Insolvenz nicht betroffen.

Was passiert mit Thomas Cook International Buchungen?

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International eine Insolvenz beantragen wird. Weitere Informationen erfolgen baldmöglichst. Weitere Informationen erfolgen baldmöglichst.

Was ist der Unterschied zwischen einer Thomas Cook International Buchung und einer Thomas Cook Buchung?

Thomas Cook International Buchungen sind Reisen die mit der Gesellschaft Thomas Cook International AG. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International eine Insolvenz beantragen wird. Thomas Cook Buchungen sind Buchungen der Thomas Cook Touristik GmbH. Für diese Gesellschaft wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Bitte entnehmen Sie Ihrer Reisebestätigung mit welcher Gesellschaft Sie gebucht haben.

Wird es die deutschen Traditionsmarken Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen weiterhin geben?

Der gerichtliche Schritt einer Insolvenzanmeldung ließ sich zum gestrigen Zeitpunkt aufgrund der Insolvenz der Thomas Cook Group nicht mehr vermeiden. Die Thomas Cook GmbH ist aber zuversichtlich, dass es eine Chance gibt, die Traditionsmarken wieder am Markt anbieten zu können.

Was geschieht mit meiner bereits gebuchten Reise in folgenden Fällen?

Ich habe eine Reise mit Reisedatum bis zum 31.10.2019

Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren.

  • Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten
  • Eine Information an die betroffenen anreisenden Gäste erfolgt sukzessive nach Reisetermin per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro.
  • Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen (inkl. TIP-Flug Buchungen).
  • In Ausnahmefällen finden Nur-Flug Buchungen statt. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet.

Wohin sollen sich betroffene Gäste mit Abreisedatum bis einschließlich 31.10. wenden?

Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Dieser befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist von Ihnen zu melden und / oder bei allen Schriftwechseln anzugeben. Alle betroffenen Gäste müssen sich selbst aktiv
an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de.

Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.11.2019

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.11. wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Über Thomas Cook gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen

Gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen über TOC SHIP mit Abreisen bis inkl. 07.10.19 können gesichert reisen, da Thomas Cook hier als Reisevermittler auftritt. Die Gäste wurden zum Teil irrtümlich angeschrieben, dass die Reisen nicht stattfinden können. Die Gäste werden telefonisch informiert. Für diese Gäste ist der Reisepreis seitens TC an den jeweiligen Leistungsträger im Vorfeld komplett bezahlt worden und alle Gäste sind im Besitz ihrer Reiseunterlagen.
Reisen mit Flug: In allen Fällen wurde der Reederei-Flug gebucht. Ebenso reisen die Kunden nicht mit TC-Reiseunterlagen, sondern mit den Original-Reiseunterlagen des Reeders, die an Bord und für den Flug akzeptiert werden.

Ich hatte eine Reise mit Reisedatum am 23.09. und 24.09. (vor der Einleitung eines
Insolvenzverfahrens) und konnte diese dementsprechend nicht antreten

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Ich habe meine Reise am 23.09. angetreten. Was gilt es nun zu beachten?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Was passiert mit gebuchten Einzelleistungen? (Zum Beispiel mit Nur-Hotelbuchungen und Nur-Flugbuchungen?)

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Insolvenzsicherungsschein. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall ob Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein vorliegt.

Wann werden die bestehenden Buchungen storniert? Kann eine bestehende Buchung auf andere Veranstalter umgebucht werden?

Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Wie können Optionsbuchungen storniert werden und was passiert mit Request Buchungen?

Alle Optionsbuchungen bis zum 31.10. werden aufgrund der aktuellen Situation systemisch storniert. Request Buchungen werden nicht bestätigt.

Warum habe ich noch keinen Information erhalten, dass meine Reise abgesagt wurde?

Die Kundeninformation erfolgt sukzessive nach Reisedatum. Alle Gäste mit Reiseantritt bis einschließlich 28.09.19 wurden bereits per E-Mail informiert.

Werden offene Beträge per Lastschrift / Kreditkarte eingezogen?

Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen derzeit nicht. Überweisungen seitens der Kunden sollen nicht getätigt werden.

Wer kommt für bereits gezahlte Reisen (inkl. Anzahlungen) auf?

Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG unter www.kaera-ag.de wenden.

Was passiert mit Hotelkosten, die durch den Gast vor Ort geleistet werden mussten, da der Hotelier sonst den Gast nicht länger akzeptiert hätte?

Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG unter www.kaera-ag.de wenden.

Was passiert mit Gästen, die während des Aufenthalts vom Hotelier aufgefordert werden für die Unterbringung zu zahlen?

Die Hotelpartner sowie die Transferagenturen und die Airline Partner haben eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für Gäste, die sich aktuell im Zielgebiet befinden und deren Reise einen Sicherungsschein enthält. Dadurch können alle Pauschalreisen der Gäste, die sich im Zielgebiet befinden,regulär bis zum geplanten Ende durchgeführt werden.

Die Kostenübernahmeerklärung können Sie unter folgendem Link abrufen:

Gäste deren Reise kein Sicherungsschein haben, sind von dieser Regelung ausgeschossen. Dies bedeutet, dass hier bereits gezahlte Leistungen nicht versichert sind und etwaige anfallende Kosten vor Ort vom Kunden zu tragen sind.

Rückreisende Gäste

Hotelpartner sowie die Transferagenturen und die Airline Partner haben eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für Gäste, die sich aktuell im Zielgebiet befinden und deren Reise einen Sicherungsschein enthält. Dadurch können alle Pauschalreisen der Gäste, die sich im Zielgebiet befinden, regulär bis zum geplanten Ende durchgeführt werden.

Wird Connected Service weiterhin die hauptsächliche Kontaktmöglichkeit für Sie im Urlaub sein?

Der Connected Service ist derzeit nur eingeschränkt unter der Thomas Cook Signature Connected Service Hotline erreichbar: 0049 – 6171 65 6161 oder unter der Connected Service Hoteline (inkl. USA): 0049 – 305 516 556 11

Wie lauten die Kontaktdaten der Insolvenzversicherung?

Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG unter www.kaera-ag.de wenden.

Der von der Zurich Insurance plc beauftragte Dienstleister KAERA ist unter www.kaera-ag.de erreichbar. Wie ist das Formular Zwecks Gesellschaft auszufüllen?

  • Im Dropdownfeld erhalten sie die Möglichkeit zwischen folgende Reiseveranstalter Marken auszuwählen: Thomas Cook Touristik GmbH, Bucher Reisen & Öger Tours GmbH und Thomas Cook GmbH
  • Für gebuchte Reisen der Marken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen und Air Marin bitte Thomas Cook Touristik GmbH auswählen
  • Für gebuchte Reisen der Marken ÖGER TOURS und Bucher Reisen bitte Bucher Reisen & Öger Tours GmbH auswählen

Wo finde ich meinen Sicherungsschein?

Der Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Der Sicherungsschein ist enthalten, wenn eine Pauschalreise gebucht ist, und gilt nicht für gebuchte Einzelleistungen. Die Reisebestätigung / Rechnung ist über das Dokumentencenter abrufbar.

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26. September 2019

Fragen und Antworten zur aktuellen Situation, Stand 25.09.19 23:00 Uhr

Welche Teile des Thomas Cook Konzerns sind von der Insolvenz betroffen?

In der Nacht von Sonntag auf Montag hat der Vorstand der Thomas Cook Group beschlossen, die Insolvenz der britischen Gesellschaften, einschließlich der britischen Fluggesellschaft, zu beantragen. Heute wurden Insolvenzanträge für die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gestellt.

Gäste mit Reisedatum bis zum 13.10.2019

Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 13.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren.

  • Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 13.10.2019 können ihre Reise nicht antreten
  • Eine Information an die betroffenen anreisenden Gäste erfolgt sukzessive nach Reisetermin per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro
  • Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen)
  • Ausgenommen davon sind Nur-Flug Buchungen, die Linienflüge beinhalten, bei denen das Ticketing bereits erfolgt ist. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet

Gäste mit Reisedatum ab dem 14.10.2019

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 27.09. wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Gäste mit Reisedatum am 23.09. und 24.09. (vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens), die ihre Reise nicht antreten konnten

Wohin sollen sich betroffene Gäste mit Abreisedatum bis einschließlich 13.10. wenden? Die Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Dieser befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist vom Gast zu melden und / oder bei allen Schriftwechseln anzugeben. Alle betroffenen Gäste müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de.

Was passiert mit Thomas Cook International Buchungen (Reisearten NER und TOR)?

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International eine Insolvenz beantragen wird. Weitere Informationen erfolgen baldmöglichst.

Werden offene Beträge per Lastschrift / Kreditkarte eingezogen?

Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen derzeit nicht. Überweisungen seitens der Kunden sollen nicht getätigt werden.

Wer kommt für bereits gezahlte Kundengelder auf?

Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG unter www.kaera-ag.de wenden.

Rückreisende Gäste

Die Hotelpartner sowie die Transferagenturen und Airline Partner haben eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für Gäste, die sich aktuell im Zielgebiet befinden und deren Reise einen Sicherungsschein enthält. Dadurch können alle Pauschalreisen der Gäste, die sich im Zielgebiet befinden, regulär bis zum geplanten Ende durchgeführt werden. Gäste im Zielgebiet wurden per SMS darüber informiert.

Wird Connected Service weiterhin die hauptsächliche Kontaktmöglichkeit im Ziel sein?

Der Connected Service ist derzeit nur eingeschränkt unter der Thomas Cook Signature Connected Service Hotline erreichbar: 0049 – 6171 65 6161.

Wie lauten die Kontaktdaten der Insolvenzversicherung?

Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG unter www.kaera-ag.de wenden.

Werden derzeit Kundendokumente und Reiseunterlagen versendet?

Derzeit werden keine neuen Kundendokumente und Reiseunterlagen zugestellt. Für bereits existierende Buchungen kann die Reisebestätigung / Rechnung weiterhin über das Dokumentencenter abgerufen werden.

Wo finde ich meinen Sicherungsschein?

Der Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Der Sicherungsschein ist enthalten, wenn eine Pauschalreise gebucht ist, und gilt nicht für gebuchte Einzelleistungen. Die Reisebestätigung / Rechnung ist über das Dokumentencenter abrufbar.

Pressestatement von Stefanie Berk, Thomas Cook GmbH

Unter folgendem Link finden Sie ein Pressestatement von Stefanie Berk (Vorsitzende Geschäftsführerin Thomas Cook GmbH und Thomas Cook Touristik GmbH) in Oberursel (Hessen) vom 25. September 2019, 14.30 Uhr
https://www.youtube.com/watch?v=mu79HbKRQ3o

24. September 2019

Fragen und Antworten zur aktuellen Situation

Thomas Cook hat eine neue Stellungnahme zur aktuellen Situation herausgegeben, Stand 24.09.2019, 12:30 Uhr

Welche Teile des Thomas Cook Konzerns sind von der Insolvenz betroffen?

Die britischen Gesellschaften von Thomas Cook stehen nun unter der Kontrolle des Insolvenzverwalters. Thomas Cook Deutschland ist nicht Teil des Insolvenzverfahrens.
Dennoch haben sich die Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH und Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gezwungen gesehen, auf Notgeschäftsführung umzustellen.

Abreisende Gäste bis einschließlich Donnerstag, 26.09.2019

Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin bis einschließlich 26.09.2019 ihre Reise nicht antreten, da sie weder von der Airline noch im Hotel als Gast akzeptiert werden. Airlines inkl. der Condor dürfen Gäste der Deutschen Thomas Cook Veranstaltermarken aus rechtlichen Gründen bis inkl. 26.09. nicht ins Zielgebiet / in den Urlaub befördern.

  • Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 26.09.2019 können ihre Reise nicht antreten
  • Eine Information an die anreisenden Gäste per SMS, per E-Mail, sowie eine E-Mail an das zuständige Reisebüro erfolgt baldmöglichst

Abreisende Gäste ab dem 27.09.2019

Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Für alle abreisenden Gäste ab dem 27.09.2019 wird die Vorgehensweise baldmöglichst entschieden.

Beförderung rückreisender Gäste

Rückreisende Gäste werden von der Condor bis auf weiteres regulär zurück befördert. Thomas Cook bemüht sich darum, dass alle Gäste, die sich bereits im Zielgebiet befinden wie gebucht durch die entsprechenden Airlines nach Deutschland zurückbefördert werden.

Kundendokumente und Reiseunterlagen

Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung werden keine neuen Kundendokumente und Reiseunterlagen zugestellt.

Wie können Optionsbuchungen storniert werden und was passiert mit Request Buchungen?

Optionsbuchungen werden aufgrund der aktuellen Situation systemisch storniert. Die Stornierung erfolgt sukzessive nach Reiseantrittsdatum. Request Buchungen werden nicht bestätigt.

Gäste, die seit dem 23.09.2019 nicht ins Zielgebiet befördert wurden

Zum jetzigen Zeitpunkt können leider noch keine Aussage darüber getroffen werden, wo erstandene Kosten durch ausgefallene Reiseleistungen und Mehrkosten geltend gemacht werden können, da es die jetzige Situation rechtlich bedingt nicht zulässt.

Zahlungen per Lastschrift / Kreditkarte

Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen aufgrund der aktuellen Notgeschäftsführung derzeit nicht.

Informationen vom 23.09.2019

Thomas Cook ist pleite – Was muss ich als Reisender wissen?

Liebe Urlauber,

leider mussste der britische Reiseveranstalter Thomas Cook in der Nacht zum Montag Insolvenz anmelden und hat damit alle Geschäfte eingestellt.

Die Hauptgründe der Insolvenz sind wahrscheinlich die seit Jahren bestehende sehr hohe Schulden, der Preiskampf im Tourismusgeschäft und die Unsicherheiten rund um den Brexit.

Eine offizielle Stellungnahme von Thomas Cook findet Sie seit 29.9.19 hier auf der Homepage von Thomas Cook …

Was Sie jetzt wissen müssen, lesen Sie wie folgt kurz zusammengefasst:

Was bedeutet das für mich als Reisenden?

…wenn ich eine Pauschalreise gebucht habe:

Zwar haben die deutsche Thomas Cook GmbH und ihre Veranstaltermarken bisher (Stand 23.09. 9 Uhr) noch keine Insolvenz angemeldet, allerdings haben sie den Verkauf von Reisen eingestellt und können nicht gewährleisten, dass Pauschalreisen, die am 23. oder 24. September 2019 beginnen sollten, durchgeführt werden.
Es ist noch unklar, ob auch diese Gesellschaften Insolvenz beantragen müssen. – Wenn Sie also bei einem der betroffenen Veranstalter (siehe unten) eine Reise mit Abflug am 23. oder 24. September gebucht haben, können Sie diese Reise nicht antreten. Fluggesellschaft und Hotel werden Sie laut den Infos von Thomas Cook nicht aufnehmen.

+++ UPDATE: Thomas Cook teilt mit, dass über Reisen mit Abflug ab dem 25.09. am morgigen Dienstag im Laufe des Tages entschieden wird (23.09. 16:30 Uhr)+++

Die folgenden Veranstalter in Deutschland gehören zu Thomas Cook:

  • Neckermann Reisen
  • Thomas Cook
  • Thomas Cook Signature
  • Öger Tours
  • Bucher Reisen
  • Air Marin

Absicherung von Pauschalreisen durch den Sicherungsschein

In Deutschland sind Pauschalreisen (Reisen mit mindestens zwei Arten von Reiseleistungen bei einem Reiseveranstalter) über den sogenannten Sicherungsschein abgesichert. Dies ist ein Versicherungsschutz, mit dem die Reiseveranstalter die Zahlungen der Kunden absichern. Ist der Veranstalter pleite, erhält der Kunde bestenfalls aus der Versicherung sein Geld zurück. Ausgenommen sind Kurzreisen unter 24 Stunden oder Reisen für Kosten von weniger als 75 Euro. Der Sicherungsschein sollte sich bei Ihren Reiseunterlagen befinden. – Problem dieser Abdeckung ist die Deckelung auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr. Im Fall von Thomas Cook könnte es wegen der Größe des Unternehmens wohl so sein, dass nur ein Viertel der Kosten anteilig rückerstattet werden können.

Sie sollten Ihre gebuchte Reise jetzt nicht stornieren, denn in diesem Fall erlischt auch der Sicherungsschein, und Sie bekommen vielleicht gar nichts zurück.

Was müssen Sie tun, wenn Sie mit einem der genannten Veranstalter im Urlaub sind?

Nach derzeitigem Stand finden alle Rückflüge regulär statt, denn die deutschen Veranstalter von Thomas Cook haben bisher (Stand 23.9. Vormittag) noch keine Insolvenz angemeldet. Es kann also sein, dass Sie Ihre Reise regulär beenden können. Tritt die Insolvenz dennoch im Verlauf der Reise ein, so gilt aber auch hier die Absicherung über den Sicherungsschein. Die ausstellenden Versicherer werden voraussichtlich alle notwendigen Aufwendungen erstatten, falls Sie zum Beispiel selbst eine alternative Unterkunft nehmen oder einen Rückflug buchen müssen.

…wenn ich einzelne Flüge mit der Condor gebucht habe:

Der Flugbetrieb der Condor geht weiter, dies teilte die Fluggesellschaft am Montagmorgen mit. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, wurde bereits ein staatlich verbürgter Überbrückungskredit beantragt, über den die Bundesregierung berät.

Es geht hier nur um Flug-Buchungen oder Condor-Flüge zusammen mit einer Reise bei einem anderen Veranstalter. Sollten Sie also eine Pauschalreise bei einem Thomas-Cook-Veranstalter gebucht haben, gilt nach wie vor, Sie können mindestens heute oder morgen nicht abreisen. Die Condor hat mitgeteilt, dass sie aus rechtlichen Gründen Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, nicht an ihr Reiseziel bringen darf.

…wenn ich nur eine oder mehrere Hotelübernachtungen über einen der Veranstalter gebucht habe:

In diesem Fall sind Sie leider nicht über den Sicherungsschein abgesichert. Da die Hotels üblicherweise nicht im Voraus bezahlt werden, wird Ihre Buchung wahrscheinlich nicht anerkannt und storniert. Eine Kreditkartenrückbuchung wird übrigens von einigen Kreditkarten-Anbieter bei Insolvenzen ausgeschlossen.